Der WDR-Rundfunkrat hat sich in seiner November-Sitzung zum Entwurf des neuen WDR-Gesetzes positioniert. Ruth Hieronymi, Vorsitzende des Gremiums: „Wir unterstützen das Ziel der Landesregierung, die Profile der Aufsichtsgremien des WDR zu schärfen, ihre Unabhängigkeit zu stärken und es zu ermöglichen, die Arbeit des Rundfunkrats noch transparenter zu gestalten.“ Im Vorfeld zur öffentlichen Anhörung im Landtag NRW am 24. November 2015 haben die WDR-Gremien dem Gesetzgeber gemeinsame Anregungen übermittelt; ihre Positionierung ist auf der Internetseite des Landtags NRW und auf wdr-rundfunkrat.de veröffentlicht.
„Von einer Schwächung des WDR-Rundfunkrats, die manche aus dem vorliegenden Gesetzentwurf herauslesen, kann keine Rede sein“, betont Ruth Hieronymi. „Vielmehr sind für den Rundfunkrat neue Aufgaben mit Blick auf das Programm vorgesehen – so die Entscheidungen über werbefinanzierte Produktionen und über bedeutende Kooperationen des Senders.“ Die Verantwortung des Verwaltungsrats vor allem für die Finanzen soll dadurch gestärkt werden, dass er über den Jahresabschluss und Geschäftsbericht des WDR beschließt.
Anders als im Entwurf vorgesehen sollte nach Auffassung beider Gremien der Rundfunkrat auch künftig über die Mittelfristige Finanz- und Aufgabenplanung des WDR entscheiden. Sie ist unmittelbar mit der jährlichen Haushaltsplanung des Senders verzahnt, für die der Rundfunkrat zuständig ist.
Hauptanliegen des WDR-Rundfunkrats ist die Stärkung der Aufsicht durch die Vertreterinnen und Vertreter der gesellschaftlichen Gruppen im Sender und in Unternehmen, an denen der WDR beteiligt ist. Das Gremium setzt sich seit Jahren dafür ein, seine Arbeit transparenter und bürgernäher zu gestalten. „Hier sind wir durch Veröffentlichungen, nicht zuletzt auf der Internetseite des WDR-Rundfunkrats, und vor allem mit unserem Beschluss, regelmäßig öffentlich zu tagen, schon ein gutes Stück vorangekommen“, sagt Ruth Hieronymi. In diesem Sinne hatte der Rundfunkrat bereits im Vorfeld des Gesetzentwurfs zahlreiche Anregungen eingebracht und sich auch an der Online-Konsultation der Landesregierung zur Novelle des WDR-Gesetzes beteiligt. Vor dem Hintergrund der öffentlichen Debatte um hohe Kosten der Sendung ,Gottschalk live’ hatte der Rundfunkrat gefordert, im WDR-Gesetz vorzusehen, auch solche werbefinanzierten Produktionen der Gremienkontrolle zu unterstellen.
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