Deutscher Bundestag verabschiedet Vereinsgesetz

Stichtag

5. August 1964 – Bundestag verabschiedet Vereinsgesetz

Wo drei Deutsche zusammensitzen, da gründen sie einen Verein. Das jedenfalls behaupten böse Zungen. Die Realität indes sieht anders aus. Denn zur Vereinsgründung gehören immer noch sieben Mitglieder. Und einfach zusammensitzen reicht nicht aus: Eine Satzung muss Sinn und Zweck der Gründung formulieren. Und ein Eintrag ins Vereinsregister ist auch vonnöten.

Letztendlich entscheiden die Innenminister des Bundes oder der Länder, ob ein Verein ein Verein sein darf. "Wenn die Zwecke sich den Strafgesetzen entgegenstellen oder die verfassungsgemäße Ordnung, insbesondere die Gedanken der Völkerverständigung, negieren", dürfen sie die Vereinigung verbieten. So steht es im Vereinsgesetz, das der deutsche Bundestag am 5. August 1964 verabschiedet.

Spitzenreiter Sportverein

Das Vereinsgesetz bezieht sich "ohne Rücksicht auf die Rechtsform" auf jedwede Zusammenschlüsse, zu denen sich "eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zwecke freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen haben." Eine "Zelle im Volksganzen" soll der Verein sein – und damit dem Wohle der ganzen Gesellschaft dienen. Das Vereinsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt zudem die Gründung, Organisation und etwaige Auflösung eines Vereins – mit genauen Vorgaben zu Vorstand, Sitzungen, Protokoll oder Mitgliedsbeitrag.

Das Vereinsleben in seiner heutigen Form entsteht im 18. Jahrhundert im Zuge der Französischen Revolution. Damals schließen sich erstmals Menschen standesübergreifend zusammen - einzig und allein aufgrund eines gemeinsamen Ziels. Im 19. Jahrhundert dient der Verein vor allem der politischen Aufklärung, aber auch der Bildung oder dem Heimatschutz – wie etwa der "Verein geborener Hamburger" von 1897, der noch immer existiert. Heute sind deutschlandweit knapp 600.000 Vereine registriert. Fast die Hälfte davon sind Sportvereine. Andere dienen dem Austausch in Garten-, Auto- oder Katzenfragen. Oder sie führen Menschen zusammen, die Modellbaueisenbahnen fahren. Mehr als jeder vierte Deutsche ist Mitglied in mindestens einem Verein.

Dank des Vereins Karriere machen

In Nordrhein-Westfalen sind viele Menschen in Schützenvereinen aktiv. Einer davon ist Herbert Napp aus Neuss. Er schätzt vor allem, dass man dort "eine Unmenge von Leuten kennenlernt, mit denen man vorher nichts oder nicht viel zu tun" gehabt habe. "Insbesondere bei Berufen, die auf Popularität oder Bekanntheitsgrad angelegt sind, ist das wichtig."

Wer diesen Grundsatz beherzigt und beitritt, kann mit Hilfe des deutschen Vereinslebens durchaus auch Karriere machen. Wie Herbert Napp. Der ausgebildete Jurist wurde zunächst Schützenkönig – und ist mit knapp 16 Jahren im Amt heute der dienstälteste Bürgermeister von NRW.

Stand: 05.08.2014

Programmtipps:

Auf WDR 2 können Sie den Stichtag immer gegen 9.40 Uhr hören. Wiederholung: von Montag bis Freitag gegen 17.40 Uhr und am Samstag um 18.40 Uhr. Der Stichtag ist nach der Ausstrahlung als Podcast abrufbar.

"ZeitZeichen" auf WDR 5 (9.05 Uhr) und WDR 3 (17.45 Uhr) erinnert am 5. August 2014 ebenfalls an des deutsche Vereinsgesetz. Auch das "ZeitZeichen" gibt es als Podcast.