Drei Kinder im Kinderwagen

Stichtag

6. März 1964 - Bundestag verabschiedet Bundeskindergeldgesetz

Das Kindergeldgesetz ist so etwas wie die politische Dauerbaustelle der Bundesrepublik. In Wahlkämpfen gehört es zum guten Ton, eine Erhöhung des Kindergeldes zu fordern - auch wenn die Umsetzungschancen meistens klein sind. Das erste Gesetz verabschiedet der Bundestag 1954. "Es geht hier darum, dass wir zunächst einmal gegenüber den kinderreichen Familien eine soziale Verpflichtung erfüllen", sagt damals Heinrich von Brentano, Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Das bedeutet: Erst ab dem dritten Kind gibt es jeweils 25 Mark pro Monat.

Ausgezahlt wird das Geld erstmals 1955. Zwei Jahre später wird der Betrag kurz vor der Bundestagswahl auf 30 Mark erhöht und 1959 noch einmal um zehn Mark aufgestockt. "Der Grundsatz des Kindergeldes ist: Wer Kinder erzieht, der hat gewisse Kosten. Es muss ein Existenzminimum geben, das gesichert ist", sagt Franziska Woellert vom Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung.

Statt Arbeitgeberbeiträgen nun Steuermittel

Zunächst wird das Kindergeld nicht aus Bundesmitteln finanziert, sondern durch Arbeitgeberbeiträge. Dann beschließt der Bundestag am 6. März 1964 eine grundlegende Änderung: Mit der Verabschiedung des Bundeskindergeldgesetzes wird festgelegt, dass das Kindergeld nun aus Steuermitteln gezahlt wird - und bereits ab dem zweiten Kind gezahlt wird. Das ist der SPD allerdings zu wenig: Sie fordert weiterhin, das Geld vom ersten Kind an zu gewähren.

Bis der Wunsch der Sozialdemokraten in Erfüllung geht, dauert es jedoch noch über zehn Jahre: Erst ab 1975 zahlt der Sozialstaat bereits für das erste Kind. Das ist bis heute so geblieben: Ab dem ersten Kind gibt es 184 Euro und ab dem dritten sogar noch etwas mehr.

Expertin: "Erhöhung hat wenig Wirkung"

Die immer wieder erhobene Forderung, das Kindergeld zu erhöhen, sieht Franziska Woellert, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Berlin-Instituts, kritisch: "Das sind immense Kosten mit sehr wenig Wirkung." Die Erhöhung des Kindergeldes habe für Frauen einen "leicht negativen Effekt" auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf: "Man hat Berechnungen gemacht, wo man sehen kann, wenn man das Kindergeld nur um einen Euro pro Monat pro Kind erhöht, dann sinkt die wöchentliche Arbeitszeit von Frauen statistisch gesehen."

Stand: 06.03.2014

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