Stichtag

25. April 2004 - Vor 45 Jahren: Gesetz zur Wahl des Bundespräsidenten

Protokollarisch ist er der erste Mann im Staat, politisch relativ machtlos: der Bundespräsident. Das Grundgesetz legt seine Aufgaben fest. Danach vertritt er die Bundesrepublik gegenüber anderen Staaten, und er unterzeichnet die Gesetze, ist so etwas wie ein Notar. Einfluss gewinnt er aber vor allem durch seine Persönlichkeit, durch seine Reden und persönliche Färbung des Amtes.

Gewählt wird der Präsident von der Bundesversammlung. Die besteht zur einen Hälfte aus den Bundestagsabgeordneten, zur anderen Hälfte aus Delegierten der Landtage. Das müssen nicht unbedingt Landtagsabgeordnete sein. Die Entsendung von einzelnen Prominenten aus Kultur und Sport gehört inzwischen zur Praxis.

Die Einzelheiten der Wahl bestimmt das "Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung" vom 25. April 1959. Vorher waren die Bestimmungen "versteckt" in den Wahlgesetzen zum Bundestag. Das Gesetz kommt zu einer Zeit, in der das Amt des Bundespräsidenten plötzlich im Zentrum der Politik steht. Kanzler Konrad Adenauer will seinen ungeliebten Möchtegern-Nachfolger Ludwig Erhard zum Präsidentschaftskandidaten machen, der winkt jedoch ab. Zur Verblüffung vieler erklärt "der Alte" sich selbst zum Kandidat, um nur wenige Wochen vor der Wahl einen Rückzieher zu machen - angeblich wegen außenpolitischer Gefahren. Wahrscheinlich ist ihm aufgegangen, dass der erste Mann im Staat doch nicht so viel zu sagen hat.

Stand: 25.04.04


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