Stichtag

27. Januar 2004: NS-Opfer und Gewerkschaften fordern Entschädigung für Zwangsarbeiter

Am 27. Januar 1945 wurde das Vernichtungslager Auschwitz von sowjetischen Truppen befreit. Am 27. Januar 1999 nutzen NS-Opferverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund den Gedenktag für einen dringenden Appell, endlich die Entschädigung der letzten, noch rund 300.000 lebenden Zwangsarbeiter zu regeln.

Tatsächlich wird das Jahr 1999 zum Wendepunkt in der langen bitteren Geschichte: Seit einem Schuldenabkommen von 1953 blocken Bundesregierung und deutsche Wirtschaft jede Entschädigungsforderung aus dem Ausland mit dem Hinweis auf einen fehlenden Friedensvertrag ab. 1998 aber häufen sich in den USA Sammelklagen von Opferanwälten gegen die amerikanischen Töchter großer deutscher Firmen wie VW, Siemens, BMW oder Krupp. Die drohenden Prozesse bringen den Entschädigungsprozess plötzlich ins Rollen: Im Februar 1999, wenige Wochen nach dem Appell, beschließen führende Wirtschaftsvertreter zusammen mit Kanzler Schröder die Einrichtung eines Stiftungsfonds. Noch im Sommer beginnen langwierige Verhandlungen mit Opferverbänden aus den USA, Russland, Weißrussland, der Ukraine, Polen und Israel. Die deutsche Seite vertritt Otto Graf Lambsdorff (FDP). Ein Jahr später, im Juli 2000, beschließen Bundesrat und Bundestag das "Zwangsarbeiter-Entschädigungsgesetz". Aber es dauert noch fast ein weiteres Jahr, bis die deutschen Unternehmen ihre zugesagten fünf Milliarden Mark für die Stiftung zusammen haben. Im Juni 2001 wird die erste Entschädigungsrate überwiesen.

Stand: 27.01.04