Seit kurzem haben die Menschen D-Mark in Händen, aber das Wirtschaftswunder lässt auf sich warten: 1948 sind noch viele in Deutschland auf öffentliche Lebensmittelzuweisungen angewiesen. Zuständig dafür: Die Ernährungsämter. Die Versuchung, sich am immer noch blühenden Schwarzmarkt zu beteiligen, ist bei den Verwaltern der Mangelgüter deshalb besonders hoch. Hoch sind allerdings auch die dafür verhängten Strafen: Am 14. Januar 1949 verurteilt ein Gericht im sauerländischen Brilon eine Angestellte des dortigen Ernährungsamtes zu zweieinhalb Jahren Gefängnis. Sie hatte Lebensmittel an örtliche Geschäftsleute verschoben.
Insgesamt wanderten so 15 Tonnen Mehl, 6 Tonnen Zucker und 3.500 Kilogramm Fett auf den Schwarzmarkt. Die beteiligten Händler erhielten Haftstrafen von drei bis neun Monaten sowie Geldbußen.
Stand: 14.01.04