Stichtag

25. Juni 2004 - Vor 25 Jahren: Geburt des Mutterschaftsurlaubs

Vier Monate Mutterschaftsurlaub, dazu Lohnersatz bis zu 750 Mark netto monatlich von Vater Staat - das am 25. Juni 1979 verkündete Mutterschutzgesetz bringt vielen Familien zählbare Vorteile. Aber nicht allen: Frauen, die nicht berufstätig sind, gehen leer aus. Das moniert die oppositionelle Union, die eine Diskriminierung der Hausfrauen wittert. Dennoch stimmen rund 60 Bundestagsabgeordnete aus ihren Reihen dem Gesetz zu, ebenso der unionsdominierte Bundesrat.Mutterschutz und Mutterschaftsurlaub erstrecken sich nach dem neuen Gesetz auf das erste halbe Lebensjahr des Neugeborenen. In dieser Zeit ist die Mutter unkündbar. In der Regierungszeit von Helmut Kohl wird aus dem Mutterschaftsurlaub der Erziehungsurlaub. Nun können sich auch die Väter eine Auszeit zur Erziehung ihrer Kinder nehmen, erst für maximal zehn Monate, später bis zu drei Jahren. Dazu gibt es ein Erziehungsgeld von bis zu 600 Mark. Urlaub ist der Erziehungsurlaub bestimmt nicht, und so ändert sich schließlich auch die Bezeichnung: Seit 2001 gibt es die "Elternzeit". Neuerdings haben Eltern unter bestimmten Bedingungen auch einen Anspruch auf Teilzeitarbeit während dieser Phase.

Den Geburtenrückgang haben alle diese Regelungen aber nicht stoppen können. Wurden Anfang der 70er Jahre noch eine Millionen Babys geboren, sind es jetzt nur noch gut 700.000. Was immer noch fehlt, weiß auch Familienministerin Renate Schmidt: "Kinderbetreuungsangebote und manchmal auch das Verständnis von Nachbarn, Kollegen und Verwandten für eine moderne, partnerschaftliche Arbeitsteilung bei Erwerbsarbeit und Familie".

Stand: 25.06.04