Stichtag

16. Juli 1932: Verordnung über freiwilligen Arbeitsdienst

Gut gebaute Männer mit nacktem Oberkörper marschieren zur Arbeit - im Gleichschritt und mit geschultertem Spaten. Die so genannten Arbeitsmänner legen Moore trocken, bepflanzen Dünen, graben Kanäle und helfen beim Autobahn-Bau. So präsentiert die Nazi-Propaganda in den 1930er Jahren ihren Reichsarbeitsdienst (RAD). Tatsächlich bringt er wirtschaftlich nichts: "Der Arbeitsdienst war so uneffektiv, weil das, was eine Arbeitsdienst-Abteilung an einem Tag mit Spaten und Muskelkraft tat, man mit einem Bagger in wenigen Stunden hätte leisten können", sagt Historiker Kiran Patel von der Berliner Humboldt-Universität. Manchmal seien auch bloß Gräben gezogen und anschließend wieder zugeschüttet worden.

Der Vorläufer des RAD ist effektiver: Der Freiwillige Arbeitsdienst (FAD) in der Weimarer Republik wird von Reichskanzler Heinrich Brüning 1931 per Gesetz eingeführt. Am 16. Juli 1932 wird dazu eine Verordnung erlassen. "Der Freiwillige Arbeitsdienst beruht auf der Entschließung freier Menschen, die mit Leib und Seele Arbeit suchen", sagt Andreas Grieser, der eigentliche Vater des Arbeitdienstes, in einer Rundfunk-Ansprache. Der FAD  sei "ein Mittel zur Beseitigung wirtschaftlicher Not und seelischer Bedrängnis." Viele der sechs Millionen Arbeitslosen finden das eine gute Idee. Immerhin gehen rund 100.000 junge Männer zum Freiwilligen Arbeitsdienst - für 50 Pfennig Taschengeld am Tag, plus Verpflegung und Unterkunft. Zudem bleibt neben dem sechsstündigen Arbeitstag "genügend freie Zeit für die sozialpädagogische Erziehung und Ausbildung", sagt Grieser.

Träger des FAD sind kirchliche und weltanschauliche Institutionen, die eigene freiwillige Dienste schaffen. Eine zentrale Organisation gibt es nicht. Das ändert sich mit der Machtübernahme durch die NSDAP. In mehreren Gleichschaltungsstufen wird aus dem FAD der RAD, der formell am 26. Juni 1935 gegründet wird. Jeder junge Mann kann nun vor dem Kriegsdienst für ein halbes Jahr zwangsverpflichtet werden. Mit Kriegsbeginn wird auch die Arbeitsdienst-Pflicht für Frauen eingeführt. Doch nur einige 10.000 Frauen werden eingezogen. Im Zweiten Weltkrieg wird der RAD zur Hilfstruppe der Wehrmacht.

Stand: 16.07.07