Wieviel sollte ein Bundestagsabgeordneter verdienen? Die Frage dürfen laut Grundgesetz nur die Abgeordneten selbst beantworten. Um die Souverenität der Volksvertreter zu schützen, schreibt die Verfassung die "Selbstbedienung" vor. Deshalb hat der Bundestag in der neuen Hauptstadt Bonn schon ein halbes Jahr nach Gründung der Bundesrepublik über die Diäten zu entscheiden. Am 31. März 1950 liegt das Diätengesetz zur letzten Lesung vor. Sein Vorschlag: 600 Mark soll jede/r Abgeordnete/r pro Monat erhalten, steuerfrei, außerdem 30 Mark Sitzungsgeld für jeden Parlamentstag und 200 DM für sein Wahlkreisbüro.Schon das Grundgehalt ist etwa doppelt so viel, wie 1950 ein Facharbeiter verdient. Deshalb ist die Vorlage nicht unumstritten. Hans Albrecht von Rechenberg von der FDP etwa sorgt sich in der Debatte, die hohen Diäten könnten die noch junge "Zuneigung zur deutschen Demokratie" im Volk bedrohen. "Unglaubwürdig" kontern die Kommunisten. Denn von Rechenberg ist Fabrikant. "Immerhin eigenartig, wenn uns hier ein Millionär Bescheidenheit predigt", meint Heinz Renner von der KPD.
Die Abgeordneten gehen ins Detail: Sündhaft teuer sei ein Kotlett im Bundestagsrestaurant, nämlich 4 Mark, rechnet Gottfried Leonard von der CDU vor. Deshalb äßen die meisten Parlementarier eher "Siedewurst mit Rotkohl oder Sauerkraut". Als Getränke bevorzugten die MdBs "Coca-Cola, Hohenastheimer Apfelsaft oder ein Glas Bier oder eine Tasse Kaffee." Für all das muss die Diät reichen. Auch für ein Auto? Ja, sagt Leonards Parteifreund Hugo Scharnberg: "Es ist nicht einzusehen, warum dem Abgeordneten des Bundestages die Benutzung eines Kraftwagens verweigert werden soll." Andere ziehen andere Vergleiche: Die Höhe der Diäten sei "ein Unrecht gegenüber den Kriegsversehrten, den Ausgebombten, den Heimatvertriebenen und den alten Rentnern", warnt der Abgeordnete Loritz.
Vergebens – das Gesetz wird angenommen, "gegen eine kleine Minderheit", wie Bundestagspräsident Erich Köhler die Abstimmung zusammenfasst. Heute sind aus den 600 Mark 7.009 Euro geworden, allerdings zu versteuern. Die Pauschale für das Wahlkreisbüro liegt derzeit bei 3.600 Euro.
Stand: 31.03.05