Zöllnerin am Flughafen Frankfurt/Main mit beschlagnahmten Schildkröten

3. März 1973 - Artenschutzübereinkommen CITES unterzeichnet

Stand: 03.03.2018, 00:00 Uhr

So mancher Urlaub in fernen Ländern wird bei der Heimkehr um Einiges teurer als geplant. Souvenirs wie etwa Schuhe aus Schlangenleder, exotische Kakteen und Muscheln, präparierte Schildkröten, Elfenbein oder Korallenschmuck können bei der Einreise große Probleme verursachen. Denn beim Artenschutz greift der Zoll in jedem Fall hart durch.

Artenschutzübereinkommen unterzeichnet (am 03.03.1973)

WDR 2 Stichtag 03.03.2018 04:07 Min. Verfügbar bis 29.02.2028 WDR 2


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Artenschutz durch Handelskontrolle

Seit über 40 Jahren überwacht der Zoll, welche Pflanzen und Tiere – tot oder lebendig - nach Deutschland gebracht werden. Wer bei der Einfuhr bedrohter Arten erwischt wird, muss mit hohen Geldbußen oder sogar Gefängnis rechnen. Die Grundlage dafür liefert das Artenschutzübereinkommen "Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora", kurz CITES.

CITES wird auf Einladung der Vereinigten Staaten in Washington ausgehandelt und am 3. März 1973 von 80 Staaten unterzeichnet. "Wir wollten den Handel mit gefährdeten Arten unterbinden beziehungsweise nur kontrolliert erlauben", sagt Wolfgang Burhenne, der als international renommierter Naturschützer und WWF-Mitgründer das Übereinkommen mit entwarf. "Es ist also kein Umweltschutz- oder Tierschutzgesetz."

Artenschutzspürhund Flughafen

Artenschutzspürhund des Zolls beim Beschnüffeln von Fluggepäck

Je nach Gefährdungsgrad dürfen bestimmte Pflanzen oder Tiere laut CITES international gar nicht oder nur unter Auflagen gehandelt werden. Untersagt ist etwa der Handel mit Tigerfellen, vielen Walen und Delfinen oder manchen wilden Orchideen und Kakteen. Fast 6.000 Tier- und 30.000 Pflanzenarten stehen derzeit unter CITES-Schutz.

DDR vor Bundesrepublik

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen greift nicht in die Souveränität der Unterzeichnerstaaten ein. Erst durch eine nationale Ratifizierung wird es zu geltendem Recht; nach der Unterzeichnung 1973 zuerst in den USA, in Nigeria, der Schweiz, Tunesien und Schweden.

Im Juni 1976 beschließt die Bundesrepublik als erstes Mitglied der Europäischen Gemeinschaft (EG), die CITES-Konvention an den eigenen Grenzen anzuwenden. Der Beschluss dazu im deutschen Bundestag fällt einstimmig aus. Die DDR hatte das Washingtoner Artenschutzübereinkommen bereits ein halbes Jahr zuvor anerkannt. Als 182. und vorerst letztes Land ist Tadschikistan 2015 der Konvention beigetreten.

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