muslimische Lehrerin vor Gericht

24. September 2003 - Kopftuchurteil des BVG

Stand: 24.09.2018, 00:00 Uhr

"Das Kopftuch ist ein Teil meiner religiösen Überzeugung. Ich trage es nicht nur in der Schule, sondern allgemein in der Öffentlichkeit", sagt Fereshta Ludin, eine junge muslimische Lehrerin in Baden-Württemberg. Im sogenannten Kopftuchstreit wird sie deutschlandweit bekannt. Das Land hatte Ludin 1998 die Einstellung als Beamtin auf Probe verwehrt – weil sie sich weigerte, das Kopftuch im Schulunterricht abzulegen.

Bundesverfassungsgericht mit Kopftuch-Urteil (am 24.09.2003)

WDR 2 Stichtag 24.09.2018 04:16 Min. Verfügbar bis 21.09.2028 WDR 2


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Hat Fereshta Ludin recht? Oder Politikerinnen wie Lale Akgün, wenn sie sagen: "Eine Lehrerin, die für den Staat vor der Klasse steht, ist immer ein Vorbild. Und ein solches Vorbild wirft uns um Jahrhunderte zurück, in Zeiten, wo sich die Frauen zurückgenommen haben."

Ein religiöses Symbol oder ein Zeichen von Unterdrückung?

Dürfen muslimische Lehrerinnen ein Kopftuch tragen? Diese Frage muss 2003 das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Dort war Fereshta Ludins Klage gelandet, nachdem sie dem Land Baden-Württemberg zwei Mal vor Verwaltungsgerichten unterlag. Ist das Kopftuch ein religiöses Symbol? Oder ein Zeichen von Unterdrückung?

"Wir sind der Auffassung, dass gerade vom Kopftuch eine sehr starke Signalwirkung ausgeht", sagt damals ein Vertreter des Schulamtes.

Das Bundesverfassungsgericht jedoch hebt am 24. September 2003 die Urteile gegen Fereshta Ludin auf. Weil es der Meinung ist, dass nicht Behörden und Gerichte über die Frage des Kopftuchs entscheiden sollten, sondern der Gesetzgeber. Die obersten Richter erteilen also den Landesregierungen den Auftrag, selbst eine Antwort zu finden.

Gericht: Generelles Kopftuchverbot ist verfassungswidrig

In Nordrhein-Westfalen wird daraufhin das Kopftuch im Schulunterricht verboten, in Bremen jedoch dürfen Referendare weiter ein Kopftuch tragen. Auch wegen dieser unterschiedlichen Gesetze von Land zu Land geht die Debatte weiter. 2015 rufen zwei Kopftuch tragende Lehrerinnen erneut das Bundesverfassungsgericht an. Dieses Mal entscheiden die Richter: Ein generelles Kopftuchverbot ist verfassungswidrig.

Für Nordrhein-Westfalen bedeutet dies, "dass Lehrerinnen, wenn sie Muslima sind, ein Kopftuch tragen dürfen, nicht nur im Religionsunterricht, sondern auch im anderen Unterricht", so erklärt es Sylvia Löhrmann, damals NRW-Schulministerin.

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