BAföG-Antrag

19. September 1969 - Ausbildungsförderungsgesetz verkündet

Stand: 19.09.2019, 00:00 Uhr

Bildung kostet Geld - aber nicht alle Schüler und Studierenden können bei der Finanzierung ihres Lebensunterhaltes auf zahlungskräftige Eltern zurückgreifen. Um Chancengleichheit herzustellen, wird deshalb in der Bundesrepublik von Anfang an über eine geeignete Förderung nachgedacht.

Bei der Hochschultagung in Bad Honnef im Oktober 1955 kommen Vertreter der Bundes- und der Länderregierungen, des Hochschulverbandes, der Westdeutschen Rektorenkonferenz, der Studentenwerke und des Verbandes Deutscher Studentenschaften (VDS) zusammen. Sie arbeiten einen Plan für die Studentenförderung in der Bundesrepublik und West-Berlin aus.

Ausbildungsförderungsgesetz verkündet (am 19.09.1969)

WDR 2 Stichtag 19.09.2019 04:14 Min. Verfügbar bis 16.09.2029 WDR 2


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"Romantisches Almosendenken"

Das "Honnefer Modell", das 1957 eingeführt wird, ist die erste staatliche Förderung - allerdings nur für Studierende mit herausragenden Leistungen. Zudem gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine solche Unterstützung.

Diese Regelung sorgt für Kritik. Im Mai 1969 schreibt zum Beispiel die "Frankfurter Rundschau" die Ausbildungsförderung für Studenten sei "noch immer romantischem Almosendenken" verhaftet. Seit bereits zehn Jahren fordere der VDS ein umfassendes, bundeseinheitliches Ausbildungsförderungsgesetz.

Mit Rechtsanspruch

Im Herbst 1969 ist es soweit: Die erste Große Koalition unter Bundeskanzler Georg Kiesinger (CDU) beschließt im Konsens mit der oppositionellen FDP das "Erste Gesetz über individuelle Förderung der Ausbildung", das am 19. September 1969 verkündet wird. Damit haben allerdings erst einmal nur Schüler einen Rechtsanspruch auf Zahlungen.

Mehr gibt der Bundeshaushalt nicht her. Klar ist aber für alle Fraktionen, dass es diesen Anspruch auch für Studierende geben soll. Nach der Bundestagswahl am 28. September 1969 wird diese Absicht von der ersten sozialliberalen Koalition unter Kanzler Willy Brandt (SPD) umgesetzt.

Förderung für Schüler und Studierende

1971 tritt das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Kraft, das nun sowohl für Schüler als auch für Studenten gilt. Die Bafög genannten finanziellen Leistungen schwanken allerdings. "Es gab ein Strohfeuer Anfang der 1970er Jahre, aber langfristig gesehen wurde auch beim Bafög immer wieder gespart", sagt Bernhard Börsel vom Deutschen Studentenwerk (DSW).

Die Zahlungen seien oft nicht den gestiegenen Preisen angepasst und die Förderungsbedingungen komplizierter geworden. Der Karlsruher Rechtsanwalt Yaron Popper, auf das Thema Bafög spezialisiert, sagt: "Es ist letztendlich Sozialhilfe für Studierende - und das ist immer Politik nach Kassenlage."

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