Rauch steigt aus der Kurve der Schalke-Fans

Ausschreitungen, Pyro und Proteste: Strafen für Schalke, BVB und Köln

Stand: 04.04.2024, 17:48 Uhr

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat aus unterschiedlichen Gründen Strafen gegen Schalke, Dortmund und Köln ausgesprochen.

Der Fußball-Zweitligist FC Schalke 04 ist wegen der schweren Fan-Ausschreitungen beim Spiel bei Hansa Rostock zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt worden. Wie der Deutsche Fußball-Bund (DFB) mitteilte, müssen die Königsblauen aufgrund des Verhaltens ihrer Anhänger eine Geldstrafe in Höhe von 64.600 Euro bezahlen. 21.500 Euro davon dürfen für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden.

Während der Ligapartie in Rostock am 10. Dezember 2023 zündeten Schalker Anhänger Pyrotechnik, zudem hatten sie sich gewaltsam Zugang zum Pufferblock zwischen den beiden Fangruppierungen verschafft. Daraufhin musste das Spiel für etwa eine halbe Stunde unterbrochen werden. Mindestens zwei Ordner, ein Polizist und zwei Sanitäter wurden im Rahmen der Ausschreitungen verletzt.

Strafe für BVB und FC wegen Fan-Protesten

Erzrivale Borussia Dortmund und der 1. FC Köln wurden jeweils für die Protestaktionen gegen den Einstieg eines Investors bei der Deutschen Fußball Liga (DFL) belangt.

Der BVB muss 30.000 Euro zahlen, wovon 10.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden dürfen. Die Strafe für die Kölner beträgt 20.000 Euro (6.600 Euro davon für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen). Alle Urteile sind nach Zustimmung bereits rechtskräftig.

Klubs plädierten für Verzicht auf Bestrafungen wegen Protesten

Die Bestrafung der Protestaktionen ist umstritten. Unmittelbar nach Absage des Investorendeals und damit der Beendigung der Proteste hatten Vertreter mehrerer Vereine für einen Verzicht auf Bestrafungen für die teilweise ausgeuferten Aktionen plädiert.

Nachdem zu diesem Zeitpunkt jedoch schon Ermittlungen eingeleitet waren, erschienen solche Wünsche bereits unrealistisch.