Laut einer Vereinsmitteilung vom Mittwoch sprach das Gericht die Strafe wegen "unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen" aus. Von den 25.000 Euro können insgesamt 8.200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden. Der Verein hat den Strafanträgen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Im Auswärtsspiel bei Eintracht Frankfurt am 10. Februar 2024 wurden aus dem Bochumer Fanblock in der 61. Minute diverse Gegenstände auf das Spielfeld geworfen, ohne dass es zu einer Spielunterbrechung kam. Die Strafe hierfür beträgt 5.000 Euro.
Auch im Heimspiel gegen den FC Bayern München am 18. Februar 2024 flogen Gegenstände aus dem VfL-Fanblock. Das Spiel musste aufgrund dessen für mehrere Minuten unterbrochen werden. Im Verlauf der Partie kam es zu weiteren längeren Unterbrechungen aufgrund geworfener Gegenstände. Die Strafe beträgt 20.000 Euro.