Hinzu kommen 13.000 Euro wegen Vorkommnissen während des Auswärtsspiels bei Eintracht Frankfurt. Diese Entscheidungen fällte das DFB-Sportgericht.
Von der Gesamtsumme kann der Verein bis zu 144.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem Deutschen Fußball-Bund bis zum 30. Juni nachzuweisen wäre.
Ermittelte Täter verringern Strafe
Der DFB-Kontrollausschuss hatte wegen der Vorkommnisse beim Gladbach-Spiel eine Geldstrafe von 595.000 Euro beim Sportgericht beantragt, wegen der Geschehnisse beim Frankfurt-Spiel eine Geldstrafe von 23.000 Euro. Dass Köln zwischenzeitlich in beiden Fällen je zwei Täter ermittelt hat, führte dazu, dass das Sportgericht beide Male unterhalb des beantragten Strafmaßes blieb und die Bemühungen des Vereins honorierte.
"Der Verein hat gegenüber dem Sportgericht versichert, Täter identifiziert und gegen diese Stadionverbotsverfahren eingeleitet zu haben. Wir unterstellen ferner, dass der 1. FC Köln die verhängten Geldstrafen als Regressforderung gegen die Täter geltend machen wird. Dies sind die alleinigen Gründe, warum dem Sportgericht eine deutliche Reduzierung der vom Kontrollausschuss beantragten Geldstrafen gerechtfertigt erschien", sagte Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts.
Quelle: sid