Tonstudio

Die Wurzeln des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Teil 1)

Demokratie aus dem Äther

Stand: 05.07.2005, 13:26 Uhr

"Stunde Null", Wiederaufbau, Demokratisierung: Ab 1945 schaffen die Alliierten die Basis für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Lehre aus der Nazi-Zeit: Kein Staatsfunk mehr, sondern selbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts.

Von Dominik Reinle

Bereits vier Tage vor dem offiziellen Ende des Zweiten Weltkriegs ist der erste Sender der Alliierten aus dem Funkhaus Hamburg zu hören. Der Sendebetrieb startet am 4. Mai 1945 mit der Durchsage: "Hier spricht Hamburg, ein Sender der Alliierten Militärregierung." Gleichzeitig strahlen die Nazis über den nicht weit entfernten Sender Flensburg noch bis zum 8. Mai ihre Durchhalteparolen aus. Besonders in den ersten Wochen nach der Kapitulation des Deutschen Reichs kommt dem Rundfunk eine "herausragende Bedeutung" zu, wie Heinz-Werner Stuiber, Professor für Kommunikationswissenschaft, in seinem Buch "Medien in Deutschland" schreibt. Die Siegermächte setzen alles daran, um die zerstörten Rundfunksender wieder einsatzfähig zu machen. Ihr Ziel ist es, möglichst schnell alle Lebensbereiche zu kontrollieren. Das ist nur zu verwirklichen, wenn die alliierten Anordnungen die ganze Bevölkerung erreichen. Der Hörfunk ist das einzige Massenmedium, das relativ schnell wieder flächendeckend einsetzbar ist.

"Ich bin hier, um mich überflüssig zu machen"

Deutsche Kriegsgefangene werden über Demokratie aufgeklärt

Dringend nötig: Demokratie lernen

Der Neuaufbau des Rundfunks auf dem Gebiet der späteren Bundesrepublik wird maßgeblich von den Westalliierten USA, Großbritannien und Frankreich bestimmt. Zunächst nutzen die Siegermächte die verbliebenen deutschen Sendeanlagen als Militärsender und verbreiten ihre eigenen Programme. Der Rundfunk soll bei der "Re-education", der Umerziehung der Deutschen vom Faschismus zur Demokratie, mitwirken. Wenn deutsches Personal eingesetzt wird, erfolgt dies jedes Mal nach genauer Anweisung und unter strenger Überwachung. Erst allmählich soll das Medium in die Verantwortung der Deutschen übergehen. "Ich bin hier, um mich überflüssig zu machen", sagt Hugh Carlton Greene, der als Leiter der deutschen Abteilung der BBC den Rundfunk in der britischen Zone maßgeblich beeinflusst. Schrittweise ziehen sich die alliierten Kontrolloffiziere aus der Programmproduktion zurück und beschränken sich auf die Kontrolle der Sendungen, wie WDR-Redakteur Wolfgang Schütte in einem Aufsatz über den Nachkriegsrundfunk schreibt.

Programm nach dem Kästchen-Prinzip

Die Berichterstattung soll "wahrheitsgetreu und sachlich" erfolgen, wie es im "Gesetz über den Hessischen Rundfunk" von 1948 heißt: "Nachrichten und Stellungnahmen dazu sind deutlich voneinander zu trennen." Das Programm ist nach dem so genannten Kästchen-Prinzip auf die jeweiligen Zielgruppen zugeschnitten: So soll etwa der "Landfunk" speziell die Landwirte informieren. Zudem gibt es den "Wirtschaftsfunk", den "Kirchenfunk" und den "Schulfunk". Der Musikanteil der Sendungen ist mit durchschnittlich rund 50 Prozent relativ gering.

"Weder staatlich noch wirtschaftlich abhängig"

Nach der Erfahrung mit dem Nationalsozialismus wollen die Alliierten in Deutschland keinen staatlich kontrollierten Rundfunk mehr einrichten. Denn die Nazis hatten den zentralisierten Staatsfunk der Weimarer Republik problemlos für ihre Zwecke instrumentalisieren können. Auch ein kommerziell betriebener Hörfunk im amerikanischen Stil ist keine Alternative: Zum einen könnten Abhängigkeiten von Unternehmen entstehen, zum anderen ist die Wirtschaftssituation im zerstörten Nachkriegsdeutschland für ein werbefinanziertes Programm zu desolat.

In einer Anordnung der amerikanischen Militärregierung vom 21. November 1947 wird die zentrale Forderung der westdeutschen Rundfunkordnung festgeschrieben: Die Rundfunkanstalten sollen "als Instrumente des öffentlichen Dienstes eingerichtet werden, frei von Herrschaft irgendeiner besonders interessierten Gruppe: von regierungs-, wirtschaftspolitischen, religiösen oder irgendwelchen anderen Einzelelementen der Gemeinschaft." In Anlehnung an das britische Modell der BBC wird der Rundfunk in Form von selbstständigen Anstalten des öffentlichen Rechts organisiert. "Diese unterstehen zwar der staatlichen Rechtsaufsicht, sind aber mit Selbstverwaltungskompetenzen ausgestattet und vor allem von jeglicher Programmkontrolle staatlicher Behörden befreit", hält Journalistik-Professor Jan Tonnemacher in "Kommunikationspolitik in Deutschland" fest.

Gebührenfinanzierung soll Unabhängigkeit sichern

Tonstudio, WDR Köln, 50er Jahre, Tongenerator, Magnetophone, Oszillograph

Sendetechnik gehört dem Sender

Große Verliererin bei der Neuordnung des Rundfunks ist die Post: Für die vorher beim Postministerium angesiedelte Sendetechnik sind nach dem Willen der Alliierten die Rundfunkanstalten nun selbst verantwortlich - und damit völlig staatsunabhängig. "Alle Einwände der Post halfen nichts; Ende 1947 mussten die Eigentumsrechte übergeben werden", schreibt der Historiker Konrad Dussel in "Deutsche Rundfunkgeschichte". Der Post bleibt nur noch die Aufgabe, die Rundfunkgebühren einzuziehen. Erst 1976 übernehmen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - mit der Kölner GEZ - den Gebühreneinzug selbst. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Gebühren soll die Unabhängigkeit der sich selbst verwaltenden Anstalten sichern. Auf diese Weise sind sie nicht auf Steuergelder angewiesen.

Gesellschaftliche Kontrolle statt staatliche Aufsicht

Eine weitere Bestimmung soll die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichern: Die oberste Leitung wird nicht staatlichen Stellen übertragen, sondern gesellschaftlichen Institutionen. Geleitet und kontrolliert werden die Anstalten von Rundfunkrat, Intendanz und Verwaltungsrat. Der Rundfunkrat soll die Allgemeinheit vertreten. Gesellschaftliche Organisationen sind berechtigt, Mitglieder zu entsenden: Vertreter von Konfessionen, Parteien, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften sowie aus Wissenschaft, Bildung und Kunst. Der Rundfunkrat berät den Intendanten bei der Programmgestaltung und achtet darauf, dass die geltenden Grundsätze und Richtlinien eingehalten werden. Zudem übt er das Budgetrecht aus. Mit der konkreten Arbeit wird der Intendant betraut: Er leitet die Rundfunkanstalt und ist für das gesamte Programm verantwortlich. Der Verwaltungsrat wiederum kontrolliert und unterstützt den Intendanten bei der Geschäftsführung.

Im zweiten Teil des Textes: Die Entstehung der Landesrundfunkanstalten. Der Fernseh-Streit zwischen Bund und Ländern.