Wurzeln des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Streit um Fernseh-Kompetenzen
Stand: 05.07.2005, 13:52 Uhr
Widerwillige Politiker und Kompetenzgerangel gehören zu den Anfangsschwierigkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Als die ARD ihr erstes Fernsehprogramm startet, sorgt die Regierung Adenauer für Zündstoff, weil sie ebenfalls einen Fernsehsender einrichten will.
Von Dominik Reinle
Der Rundfunk wird von den Alliierten in ihren jeweiligen Zonen dezentral aufgebaut. Zwischen 1945 und 1955 entstehen die Landesrundfunkanstalten, ihre Sendegebiete umfassen teilweise mehrere Bundesländer. Die Organisationsstrukturen der Anstalten werden von den Alliierten zusammen mit deutschen Politikern erarbeitet. Manche Politiker vertreten allerdings direkt entgegen gesetzte Positionen zu den Alliierten und streben eine möglichst weitgehende staatliche Kontrolle des Mediums an. "Aus diesen Interessenkollisionen erklärt sich, dass die den Landtagen von den Alliierten gesetzten Fristen zur Ausarbeitung der Rundfunkgesetze nicht eingehalten wurden, zumal die Besatzungsmächte einige Entwürfe als ungenügend wieder zurückwiesen", schreibt der WDR-Redakteur Wolfgang Kapust in seinem Aufsatz "Entwicklung des Rundfunks nach 1945". So kritisiert etwa der Ministerpräsident des damaligen Landes Württemberg-Baden, Reinhold Maier, im Juli 1949: "Der deutsche Standpunkt konnte sich nur unter Bedenken der Auffassung anschließen, dass eine Radiostation im Grunde genommen niemand gehöre, dass niemand eine Verantwortung trage, und dass niemand einen Einfluss auszuüben habe."
Die Landesrundfunkanstalten schließen sich zur ARD zusammen
Hans Bredow
Aus der unterschiedlichen Größe und Finanzkraft der Anstalten ergibt sich bald die Notwendigkeit der Zusammenarbeit. Der erste Vorschlag dazu kommt bereits 1947 von Hans Bredow, dem Verwaltungsratsvorsitzenden des "Hessischen Rundfunks" (HR) und ehemaligen Rundfunk-Kommissar der "Reichsrundfunkgesellschaft" während der Weimarer Republik. Doch seine Pläne zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft "Deutscher Rundfunk" scheitern. Radio-Pionier Bredow will sich selbst an die Spitze dieser Rundfunkbehörde stellen. Die Intendanten befürchten, ihre Unabhängigkeit an eine zentrale Organisation abtreten zu müssen. Die Rundfunkanstalten einigen sich stattdessen im Juni 1950 auf die Gründung der "Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland". "Die ARD war ein lockerer Zusammenschluss ohne eigene Rechtspersönlichkeit", schreibt Heinz-Werner Stuiber, Professor für Kommunikationswissenschaft, in seinem Buch "Medien in Deutschland". Jede Anstalt übernimmt jeweils für zwei Jahre die Geschäftsführung.
Die ARD startet ihr Fernsehprogramm
Das Fernsehen wird Massenmedium
Kurz nach der Gründung der ARD startet der "Nordwestdeutsche Rundfunk" (NWDR) im November 1950 den ersten Fernsehversuchsbetrieb. Wegen der hohen Kosten soll für das Bundesgebiet ein gemeinsames Programm ausgestrahlt werden. Die ARD-Intendanten einigen sich auf den "Fernsehvertrag der westdeutschen Rundfunkanstalten", der im Juni 1953 unterzeichnet wird. Darin wird das Programm auf "höchstens zwei Stunden täglich" begrenzt. Das Gemeinschaftsprogramm "Deutsches Fernsehen" geht im November 1954 auf Sendung. Aus technischen Gründen besteht das Programm zunächst vor allem aus Live-Übertragungen. Spektakulär ist die siebenstündige Live-Sendung über die Krönung von Queen Elizabeth II. oder die Live-Berichte von der Fußballweltmeisterschaft 1954 in der Schweiz. Erst in der zweiten Hälfte der fünfziger Jahre wird es möglich, Fernsehsignale auf Magnetband zu speichern. Deshalb sind vom frühen Fernsehen praktisch keine Originaldokumente erhalten.
Adenauers Programm-Pläne
Adenauer während einer Ansprache im Jahr 1960
Schon bald nach der Gründung der ARD versucht die Bundesregierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU), sich Kompetenzen im Programmbereich anzueignen. Ohne sich vorher mit den Ländern zu besprechen, legt Adenauer 1959 den "Entwurf eines Gesetzes über den Rundfunk" im Bundestag vor. Er will drei Rundfunkanstalten des Bundesrechts einrichten. Vorgesehen sind zwei Hörfunkprogramme: die "Deutsche Welle" (DW) als Auslandsdienst und der "Deutschlandfunk" (DLF) als Sender für die DDR. Zudem will Adenauer mit dem "Deutschland-Fernsehen" ein zweites Fernsehprogramm installieren. "Dieses Deutschland-Fernsehen sollte eine öffentlich-rechtliche Anstalt sein, welche einen gewissen Anteil des Programms selbst gestalten, den Großteil des Programms jedoch von einer privaten Fernsehgesellschaft übernehmen sollte", so Professor Stuiber.
Das Fernseh-Urteil und die Gründung des ZDF
Das zweite Programm geht an den Start
Die Parlamentsmehrheit stimmt für die Gründung von DW und DLF. Damit überlassen die Bundesländer dem Bund das Recht zur Ausstrahlung von Auslandssendungen. Beide Bundesrundfunkanstalten beginnen 1962 zu senden und werden Mitglieder der ARD. Adenauers Fernsehpläne hingegen führen zu einem Kompetenzstreit zwischen Bund und Ländern. Als Adenauer im Bundestag mit seinem Fernsehwunsch scheitert, gründet er kurzerhand die "Deutschland Fernsehen GmbH" (DFG). Die Länder verweigern sich jedoch "Adenauers Handstreich" (WDR-Redakteur Kapust): Um die Einführung eines vom Bund dominierten Fernsehens zu verhindern, klagen die Länder vor dem Bundesverfassungsgericht. Per einstweiliger Verfügung wird 1960 der Sendestart des Adenauer-Fernsehens untersagt. Mit dem Fernseh-Urteil vom 28. Februar 1961 wird die Zuständigkeit für den Rundfunk verfassungsrechtlich festgeschrieben. Das Gericht stellt fest, "dass die Organisation des Rundfunks eine Angelegenheit sei, welche ausschließlich die Länder zu regeln hätten", so Professor Stuiber. Unter dieser Voraussetzung können die Ministerpräsidenten im Juni 1961 den Staatsvertrag über die Errichtung des "Zweiten Deutschen Fernsehens" (ZDF) unterzeichnen.
"Dritte Fernsehprogramme" als Entschädigung
Die "Dritten Fernsehprogramme" entstehen
Die Gründung des ZDF durch die Länder verursacht wiederum einen Konflikt mit den Landesrundfunkanstalten: Die ARD ist selbst an der Ausstrahlung eines zweiten Fernsehprogramms interessiert. Die Intendantentagung hat bereits 1957 beschlossen, ein solches Programm vorzubereiten. Die ARD-Landesrundfunkanstalten dürfen zwar bis zum Sendestart des ZDF übergangsweise ein zweites Programm produzieren. Doch mit dem Sendebeginn der neuen, zentralen Fernsehanstalt des öffentlichen Rechts am 1. April 1963 ist dieses Provisorium beendet. Im Konflikt mit den Ländern wird den Landesrundfunkanstalten quasi als Entschädigung erlaubt, jeweils in ihrem Sendegebiet "Dritte Fernsehprogramme" einzurichten. Sie entstehen zwischen 1964 und 1969. Im Vordergrund stehen Bildung, Regionales und Information. Professor Stuibers Fazit: "Mit der Aufnahme des Sendebetriebs durch das ZDF und dem Sendebeginn der Dritten Programme kam der Prozess der Umorganisation und Erweiterung des von den Alliierten geschaffenen Rundfunksystems zum vorläufigen Abschluss."