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17.08.1956 - Verbot der KPD

Stand: 12.07.2016, 12:38 Uhr

In der Bundesrepublik der 50er und 60er Jahre geht ein Gespenst um, das Gespenst einer kommunistischen Bedrohung aus dem In- und Ausland. Oberster Gespensterjäger ist Bundeskanzler Konrad Adenauer. Seine Regierung bezieht mit Westbindung und Remilitarisierung deutliche Position im Kalten Krieg an der deutsch-deutschen Grenze.

Von Anja und Doris Arp

Der 1. Akt war 1950 der "Erlass gegen Verfassungsfeinde", faktisch ein Berufsverbot für Kommunisten. Es ist der Auftakt zu vielen weiteren juristischen Maßnahmen, die 1956, heute vor 60 Jahren, im Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands durch das Bundesverfassungsgericht gipfeln.

Bis 1968 folgte eine regelrechte Hexenjagd mit über 125.000 staatsanwaltlichen Ermittlungen und tausenden Verurteilungen. Verfolgt wurden nicht nur Kommunisten, sondern auch Sympathisanten und Gegner einer Remilitarisierung.

Die KPD war nach dem Verbot faktisch tot - die BRD lebt seither mit einem Riss in ihrer verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit.

Redaktion: Ronald Feisel

Das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (am 17.08.1956)

WDR ZeitZeichen 17.08.2016 15:16 Min. Verfügbar bis 15.08.2096 WDR 5


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