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17.11.1881 - Wilhelm I. kündigt die Sozialgesetze an

Stand: 27.09.2016, 14:12 Uhr

Die epochale Bedeutung seiner "Kaiserlichen Botschaft" hat der 84-Jährige Wilhelm I. womöglich gar nicht mehr erfasst. Ohnehin stammt der Text weitgehend vom Reichskanzler. Am 17. November 1881 verkündet Otto von Bismarck im Schloss, dass der Staat eine soziale Absicherung der Arbeiter in Angriff nehmen wird.

Von Edda Dammmüller

Dahinter steckt politisches Kalkül: die Hoffnung, die durch die Industrialisierung verelendeten Massen mit der Monarchie zu versöhnen und den verhassten Sozialisten Anhänger abzujagen.

In rascher Folge führt das Deutsche Reich drei gesetzliche Pflichtversicherungen für Arbeiter ein: 1883 die Kranken-, 1884 die Unfall-, 1889 die Invaliden- und Altersversicherung, Vorläuferin der Rentenversicherung. Weltweit ist es das erste, grobmaschige soziale Netz.

Die Anziehungskraft der "Roten" mindert Bismarck so aber nicht: Bei den Reichstagswahlen 1890 wächst der Stimmenanteil der SPD auf fast 20 Prozent.

Redaktion: Ronald Feisel

Kaiser Wilhelm I. kündigt Sozialgesetzgebung an (am 17.11.1881)

WDR ZeitZeichen 17.11.2016 13:29 Min. Verfügbar bis 15.11.2096 WDR 5


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