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Grundgesetz für die BRD

ZeitZeichen

27.10.1994 - 42. Änderung des Grundgesetzes

Stand: 27.08.2019, 12:14 Uhr

Im Mai 1949 wird das Grundgesetz verabschiedet. 45 Jahre später erfährt es seine 42. Änderung. Artikel werden ergänzt, gestrichen, erweitert. Der Regelkatalog ist alles andere als in Stein gemeißelt. Sozialpolitische Realitäten befeuern den Diskurs um die bundesdeutsche Normensammlung.

Von Claudia Friedrich

Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten gilt das Grundgesetz für alle 16 Bundesländer. Nach wie vor stehen die Artikel auf dem Prüfstand. Im Zuge der Einheit wird 1994 ein recht großes Änderungspaket geschnürt.

Zum Beispiel erhält Artikel 3 zwei Zusätze. Der eine Satz erklärt die faktische Gleichberechtigung von Frauen und Männern zum Staatsziel und der andere verbietet die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung. In Artikel 20a wird der Umweltschutz als ein weiteres Staatsziel verankert.

Änderungen wie diese lassen das Grundgesetz zum Seismographen für die Themen der Zeit werden, zum Leitmedium für die Herausforderungen der Zukunft. Nicht zuletzt macht die Flexibilität das Regelwerk zum Erfolgsmodell.

Redaktion: Hildegard Schulte

Das 42. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (27.10.1994)

WDR ZeitZeichen 27.10.2019 14:50 Min. Verfügbar bis 24.10.2099 WDR 5


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