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WDR 5 Tagesgespräch

Ein Monat Selbstbestimmungsgesetz: Gut so?

Seit dem 1. November können Menschen ihr Geschlecht im Personalausweis beim Standesamt per Antrag ändern lassen. Das erlaubt das neue Selbstbestimmungsgesetz. Wie blicken Sie auf das Gesetz? Diskutieren Sie mit der Juristin Prof. Judith Froese!

Das Selbstbestimmungsgesetz erlaubt es allen volljährigen Personen, ihren Geschlechtseintrag zu ändern oder ganz zu streichen. Das war zwar auch schon vorher möglich, nötig waren aber psychologische Gutachten, ärztliche Untersuchungen und ein richterlicher Beschluss. Ein aufwändiges und teures Verfahren. Jetzt reicht ein Antrag beim Standesamt für gut 30 Euro. Auch Minderjährige können ab 14 Jahren die Änderungserklärung abgeben, allerdings mit Zustimmung der Eltern oder Sorgeberechtigten. Stimmen diese nicht zu, können die Minderjährigen aber das Gericht anrufen.

Kritiker:innen bemängeln, dass das neue Gesetz es den Menschen zu leicht mache, ihren Geschlechtseintrag zu ändern und auch das schon Minderjährige diese Entscheidung treffen können. Sie befürchten, dass manche dies später im Leben bereuen könnten. So hat auch die Union bereits angekündigt, Teile des Gesetzes im Falle eines Wahlsiegs bei der Bundestagswahl wieder zurückzunehmen.

Den Antrag auf Änderung des Geschlechtseintrags können Menschen schon seit Anfang August beim Standesamt stellen. Allein in den ersten vier Wochen haben Hochrechnungen zufolge rund 15.000 Menschen diese Möglichkeit genutzt. Das sind rund viermal so viele, wie von der Bundesregierung erwartet. Für den Queer-Beauftragten der Bundesregierung, Sven Lehmann, ist das Gesetz ein Gewinn. Er sagt, es "nimmt niemandem etwas weg, aber macht das Leben für eine kleine Minderheit würdevoller und leichter."

Wie blicken Sie auf das neue Selbstbestimmungsgesetz? Finden Sie es richtig, dass Menschen nun die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag per Antrag beim Standesamt ändern zu lassen? Können Sie Befürchtungen nachvollziehen, dass das Gesetz das Leben für Frauen unsicher machen könnte? Das Argument: Wenn ein Mann erklärt, eine Frau zu sein, könne er künftig einfach Schutzräume für Frauen betreten. Kennen Sie Menschen oder gehören Sie vielleicht selbst dazu, die ihren Geschlechtseintrag geändert haben oder ändern lassen wollen?

Rufen Sie uns während der Sendung an (WDR 5 Hotline 0800 5678 555).

Gast: Prof. Dr. Judith Froese, Juristin für öffentliches Recht, Uni Konstanz

Redaktion: Chris Hulin und Jonas Klüter

Ein Monat Selbstbestimmungsgesetz: ihre Bilanz?

WDR 5 Tagesgespräch 03.12.2024 45:55 Min. Verfügbar bis 03.12.2025 WDR 5


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