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23.03 - 07.00 Uhr ARD Infonacht
Das Medikament Pentobarbital-Natrium liegt zur Einnahme bereit auf einem Löffel

Sterbehilfe – wie weit soll Selbstbestimmung gehen?

Sterbewillige dürfen Medikamente zur Selbsttötung nicht erwerben – zu groß sei das Risiko des Missbrauchs. Wie selbstbestimmt sollte Sterben aus Ihrer Sicht sein? Diskutieren Sie mit im WDR5 Tagesgespräch!

Eine Erlaubnis, mithilfe eines Medikaments zu Hause im Kreis der Familie das eigene Leben zu beenden – dazu haben zwei schwererkrankte Sterbewillige geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Klage abgelehnt. Die Begründung: Es gebe andere Wege für ein selbstbestimmtes Sterben. Erwerb und Aufbewahrung eines solchen Mittels seien zu riskant. Ob die Kläger damit vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, ist noch unklar.

Das Thema Sterbehilfe ist juristisch und ethisch umstritten. 2020 urteilte das Bundesverfassungsgericht, ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließe „die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen". Der Gesetzgeber muss die Sterbehilfe nun neu regeln. Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Erlaubt ist jedoch, auf weitere lebenserhaltene Maßnahmen zu verzichten oder schmerzlindernde Medikamente zu verabreichen, die die Verkürzung des Todeseintritts herbeiführen können.

Kritiker:innen sehen in der aktiven Sterbehilfe ein zu hohes Gefährdungspotenzial für psychisch Erkrankte sowie rechtliche Schwierigkeiten für Ärzte. Auf der anderen Seite steht die Sorge vieler Menschen, vor dem Tod leiden zu müssen und nicht selbst darüber entscheiden zu können. Wie genau das Sterben aussieht und was dafür alles erlaubt sein sollte, ist neben allen Argumenten auch eine Frage der individuellen und emotionalen Einstellung.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Bedenken zu möglichem Missbrauch des todbringenden Medikaments über den Willen der Kläger gestellt - können Sie das nachvollziehen? Wie sollte Ihrer Meinung nach Selbstbestimmung beim Thema Sterbehilfe geregelt sein? Was heißt Selbstbestimmung in diesem Kontext für Sie? Wo liegt für Sie die Grenze? Sollte mehr Handlungsspielraum für Betroffene möglich sein, oder befürchten Sie negative Konsequenzen?

Rufen Sie uns während der Sendung an (WDR 5 Hotline 0800 5678 555).

Wenn Ihre Gedanken darum kreisen, sich das Leben zu nehmen, sprechen Sie mit Freunden und Familie darüber. Hilfe bietet auch die Telefonseelsorge. Sie ist anonym, kostenlos und rund um die Uhr erreichbar – unter 0800/111 0 111 und 0800/111 0 222. Auch eine Beratung über E-Mail ist möglich. Eine Liste mit bundesweiten Hilfsstellen findet sich auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention.

Gast: Ute Lewitzka, Psychiaterin und Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention (DGS)

Redaktion: Willi Schlichting und Gundi Große

Sterbehilfe – wie weit soll Selbstbestimmung gehen?

WDR 5 Tagesgespräch 08.11.2023 46:14 Min. Verfügbar bis 07.11.2024 WDR 5


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