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22.03 - 06.00 Uhr ARD Infonacht
Brautpaar mit Eheringen und Strauß

WDR 5 Tagesgespräch

Die Namensfrage – wie haben Sie entschieden?

Doppelname, der Name des Partners, der Partnerin? Vor diesen Fragen stehen viele Paare vor der Hochzeit. Eine neue Namensregelung sorgt für mehr Flexibilität. Finden Sie das sinnvoll? Diskutieren Sie mit im WDR 5 Tagesgespräch.

Ab dem 1. Mai tritt ein neues Namensrecht in Kraft: Wer heiratet, kann künftig einen gemeinsamen Doppelnamen bestimmen. Bislang darf nur einer der beiden Partner:innen einen Doppelnamen tragen. Ab Mai können Frau Müller und Herr Schulz nun also zu Herrn und Frau Müller-Schulz oder Schulz-Müller werden mit oder ohne Bindestrich. Auch neu: Beide Eheleute können ihren Namen behalten und ihren Kindern den Doppelnamen als Nachnamen geben.

Am Namensrecht zeigt sich gesellschaftlicher Wandel. Traditionell mussten Frauen in Deutschland den Familiennamen ihres Mannes annehmen. Diese Zeiten sind lange vorbei, auch der Mann kann zum Beispiel den Familiennamen seiner Frau annehmen oder beide Partner:innen behalten ihren bisherigen Familiennamen. Auch kann einer der beiden Eheleute einen Doppelnamen aus dem bisherigen Familiennamen und dem Namen des Ehepartners oder der Ehepartnerin annehmen. Dass beide Ehepartner:innen einen gemeinsamen Doppelnamen führen, war bisher nicht möglich.

Endlose lange Nachnamen wird es auch in Zukunft nicht geben: Doppelnamen von Ehepartner:innen und Kindern dürfen auch nach der Reform nur aus höchstens zwei Einzelnamen bestehen. Das heißt: Wenn einer oder sogar beide Partner bei der Eheschließung bereits einen Doppelnamen tragen, dann dürfen sie keinen Dreifach- oder Vierfachnamen als Ehenamen wählen. So will der Gesetzgeber unendlich lange Namensketten verhindern, die mit jeder Generation länger werden könnten.

Das neue Namensrecht soll zu mehr Gleichberechtigung führen, wie der Bundestag in einer Stellungnahme erklärte: "Mehr Freiheit bei der Wahl des Nachnamens stärkt die Autonomie und kann sowohl identitätsstiftende als auch integrative Wirkung entfalten." Moderner, offener, toleranter so solle das neue Namensrecht sein, so der ehemalige Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP.

Wie haben Sie sich entschieden? Was waren Ihre Beweggründe für Ihre Entscheidung? Mussten Sie sich rechtfertigen? Wie steht es mit Namensgebung und Gleichberechtigung? Was halten Sie von Doppelnamen?

Rufen Sie uns während der Sendung an (WDR 5 Hotline 0800 5678 555).

Gast: Dr. Anne Rosar, Sprachforscherin

Redaktion: Birgit Becker und Gundi Große

Die Frage nach dem Namen – wie haben Sie sich entschieden?

WDR 5 Tagesgespräch 30.04.2025 44:45 Min. Verfügbar bis 30.04.2026 WDR 5


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