Der Münsteraner hat Ende September 2023 bei Rückwärtsfahren mit seinem Auto einen kleinen Jungen übersehen. Das Kind starb noch an der Unfallstelle.
Führerschein bereits einmal verloren
Der Autofahrer besaß keinen gültigen Führerschein mehr - den hatte er bereits einmal verloren. Er verstrickte sich außerdem bei der Befragung durch die Polizei in Widersprüche und machte teils falsche Angaben zu seiner Person.
Vorstrafe hatte Auswirkung auf Urteil
Der Mann ist bereits strafrechtlich vorbelastet. Das ist ein Grund dafür, dass die zehn Monate ohne Bewährung verhängt wurden. Für das Fahren ohne Führerschein muss er außerdem 100 Euro Bußgeld zahlen und erhält eine dreijährige Führerscheinsperre.
Unsere Quelle:
- Amtsgericht Münster
Über dieses Thema berichten wir auch im Hörfunk auf WDR 2 in der Lokalzeit Münsterland am 26.11.2024.