Zwei Landwirte haben am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht in Münster geklagt. Nachdem auf ihrem Hof massive Verstöße gegen den Tierschutz festgestellt wurden, wollen sie den Betrieb wieder aufnehmen.
Reihenweise Missstände bei über 50 Tieren
Bis Ende April 2021 wurden auf dem Hof in Ahaus über 50 Tiere gehalten, darunter vor allem Rinder, aber auch Pferde und Hühner. Bei Kontrollen des Veterinäramtes im Kreis Borken wurden immer wieder Missstände beanstandet.
Tiere standen im eigenen Mist oder auf durchnässten Wiesen. Außerdem waren sie unzureichend gepflegt, etwa wegen zu langen Hufen oder verfilztem Fell.
Abgemagerte und kranke Rinder
Mindestens drei Rinder sind im Zuge der Haltungsmängel zu Tode gekommen, berichtet die Verwaltungsrichterin heute in Münster. Untersuchungen hätten gezeigt, dass die betroffenen und viele weitere Tiere abgemagert und krank waren.
Außerdem sei eine erhöhte Kälbersterblichkeit seitens des Veterinäramts festgestellt worden. Trotz mehrfacher Aufforderung, die Missstände zu beseitigen, habe sich der Zustand der Tiere und der Ställe nicht wesentlich verbessert.
Verfahren gegen Zwangsgelder und Haltungsverbot
Letztlich hat die Behörde Zwangsgelder von mehreren tausend Euro angeordnet sowie ein Haltungsverbot verhängt. Dagegen wehren sich nun die zwei Landwirte aus Ahaus. Sie wollen den Betrieb wiederaufnehmen und erneut Tiere halten.
Seitdem die Maßnahmen des Veterinäramts ergriffen wurden, hätten sich die ehemaligen Viehhalter bemüht, die Missstände auf ihrem Hof zu beseitigen, erklärt der Anwalt der Kläger. Ställe wurden modernisiert und neue Futterbehälter sowie Tränken wurden angeschafft. Einer der Landwirte hat sich zudem in Sachen Haltung weitergebildet.
Urteil vor Weihnachten erwartet
Ein Urteil gab es am Verwaltungsgericht in Münster am Dienstag noch nicht. Es soll in gut zwei Wochen kommen.
Unsere Quellen:
- WDR-Reporterin vor Ort
- Pressesprecher Verwaltungsgericht Münster