Die zwei jungen Motorradfahrer sollen bei einem illegalen Rennen einen unbeteiligten 58-Jährigen durch einen Unfall getötet haben. Einer der Angeklagten schilderte am ersten Prozesstag seine illegale Raser-Leidenschaft. An dem Unfallabend habe es aber kein Rennen gegeben.
„Entspannt, aber zu schnell“ gefahren
„Relativ entspannt“ seien er und sein Freund Andreas L. (24) im März 2022 durch Oetinghausen bei Hiddenhausen gefahren, beschreibt Daniel S. (19) den fraglichen Abend: „Entspannt, aber zu schnell - so 70, 80 km/h“; wo 50 erlaubt sind.
Plötzlich habe ein Mann auf der Straße gestanden und habe Handzeichen gemacht. Vermutlich, um die illegale Raserei zu stoppen. Schon in den vergangenen Wochen hatten sich Anwohner beschwert, weil die Durchfahrtsstraße immer wieder als illegale Rennstrecke genutzt wird – gerade in den späten Abendstunden.
Daniel S. sei dem Mann am Straßenrand dann ausgewichen. Sein Freund, der hinter ihm fuhr, stieß jedoch mit dem 58-Jährigen zusammen. Dieser starb noch an der Unfallstelle.
Er selbst sei dann weitergefahren, erklärt der 19-jährige Angeklagte weiter. Das hätten er und sein Freund für solche Fälle so vereinbart, so Daniel S. , der erst ein paar Tage später von der Polizei festgenommen wurde.
Verkehrsregeln immer ignoriert
Der Herforder schildert die Freundschaft zweier Männer, die Spaß am viel zu schnellen Motorradfahren hatten. „Wir haben Verkehrsregeln immer ignoriert – auch rote Ampeln und Stoppstraßen“. Auf Landstraßen sei man manchmal bis zu 170 km/h gefahren.
Die Motorräder waren umgebaut, illegal und viel zu laut, ohne Kennzeichen. Beim Tanken wurde meistens nicht bezahlt. Der zweite Angeklagte, Andreas L., zeichnete die Raserei mit einer Helmkamera auf.
Dieser wollte sich noch nicht zur Sache äußern. Der 24-Jährige war bei der Fahrt alkoholisiert und hatte keinen Führerschein. Seit dem Unfall sitzt er querschnittsgelähmt im Rollstuhl.
Verbotenes Rennen?
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet unter anderem: Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge. Für den Prozess am Landgericht Bielefeld sind sieben Verhandlungstage angesetzt.