Wie weiter mit den Lehrer:innenabordnungen ins Ruhrgebiet Lokalzeit Münsterland 16.08.2024 19:02 Min. Verfügbar bis 16.08.2026 WDR Von Antje Kley

Gericht in Münster stoppt Lehrer-Versetzung ins Ruhrgebiet

Stand: 16.08.2024, 13:00 Uhr

Das Verwaltungsgericht hat der Abordnungspraxis der Bezirksregierung Münster einen Riegel vorgeschoben.

An vielen Grundschulen in NRW fehlen Lehrerinnen und Lehrer. Das Schulministerium NRW hatte deshalb entschieden, zum Schulstart nach den Sommerferien den Mangel durch eine Versetzung von Lehrkräften aus anderen Regionen aufzufangen. Wen diese Abordnung betrifft, sollen die Schulen selbst entscheiden.

Konkret profitieren sollten Grundschulen in die Emscher-Lippe-Region und in den Schulamtsbezirken Gelsenkirchen, Bottrop und Recklinghausen. Die Bezirksregierung Münster hatte dafür rund 140 Lehrkräfte aus Grundschulen und etwa 120 Lehrkräfte aus Gymnasien im Münsterland versetzt.

Gericht: Abordnungen sind rechtswidrig

Gegen diese Praxis haben insgesamt 15 Lehrkräfte geklagt, sowohl von Grundschulen als auch von Gymnasien. Alle haben Recht bekommen. Die entsprechenden Verfügungen der Bezirksregierung Münster seien nicht frei von Ermessensfehlern, hieß es in der Begründung des Gerichts.

Das heißt: alle 15 Lehrkräfte können an ihren Schulen bleiben. Die anderen müssen ins Ruhrgebiet wechseln.

Kritik am Auswahlverfahren

Eine Lehrerin hat uns anonym die Gründe geschrieben, warum sie geklagt hat. Es sei ihr "immer um das Verfahren gegangen". Aber nie darum, für zwei Jahre ins Ruhrgebiet zu müssen. Sie kritisiert:

"Die gesamte Verantwortung der Auswahl der Kolleginnen ist von der BezReg auf die Schulleitungen und LehrerInnenräte übertragen worden. Das führte zu einer kompletten Überforderung. In den einzelnen Schulen wurde unterschiedlich verfahren (u.a. Losverfahren). Es wurden keine Unterschiede zwischen großen und kleinen Schulen gemacht. (…) Man wurde alleine gelassen. Unnötige Streitigkeiten wurden so ausgelöst. Die Stimmungen in den einzelnen Kollegien kippte immer weiter."

Sie fordert in ihrem Brief weiter: "Alle LehrerInnen im gesamten Regierungsbezirk müssen gleichbehandelt werden. Sollte das die Politik nicht erkennen, wird sich der Lehrermangel noch weiter vergrößern."

Derbe Schlappe für die Bezirksregierung

Die Bezirksregierung Münster muss sich nun was Neues überlegen. Matthias Schmied ist Schulabteilungsleiter dort. Er sagt: "Immerhin hat das Gericht die Abordnungen als legitim anerkannt. Man habe gedacht, dass die Schulen am besten einschätzen könnten, wer versetzt werden könne. Jetzt muss die Bezirksregierung prüfen, wie sie in Zukunft Lehrer auswählt. Denn Tatsache bleibt, dass in Gelsenkirchen, Recklinghausen und Bottrop Lehrer gebraucht werden."

VBE fordert anderes Auswahlverfahren

Doris Feldmann ist für den Bezirk Münster Vorsitzende beim Verband Bildung und Erziehung. Sie sagt, das Gerichtsurteil habe leider das Abordnungsverfahren zementiert. Das sei schade. Sie befürwortet, dass man Lehrer über Anreize motivieren soll, freiwillig ins Ruhrgebiet zu gehen. Beispielsweise, indem die Fahrtkosten komplett erstattet werden oder indem es eine Stundenermäßigung gibt.

Man sollte auch schauen, wie man Lehrern, die in Teilzeit- oder Elternzeit sind, zurückgewinnen kann. Es müsse ein Geben und Nehmen sein. Viele Lehrer sähen ein, dass gute Bildung nicht von der Adresse abhängen darf. Aber die Auswahl müsse transparent und gerecht sein.

Unsere Quellen:

  • Bezirksregierung Münster
  • Gewerkschaften VBE und GEW
  • Brief einer Lehrerin
  • Verwaltungsgericht Münster

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