Gericht in Münster stoppt Lehrerabordnung

Stand: 07.08.2024, 16:48 Uhr

Das Verwaltungsgericht Münster hat am Mittwoch in zwei Fällen die Abordnung von Lehrkräften an Grundschulen gestoppt.

An vielen Grundschulen in NRW fehlen Lehrerinnen und Lehrer. Das Schulministerium NRW hatte deshalb entschieden, zum Schulstart nach den Sommerferien den Mangel durch eine Abordnung von Lehrkräften aus anderen Regionen aufzufangen. Wen die Abordnung betrifft, sollen die Schulen selbst entscheiden.

Konkret profitieren sollten Grundschulen in die Emscher-Lippe-Region und in den Schulamtsbezirken Gelsenkirchen, Bottrop und Recklinghausen. Die Bezirksregierung Münster hatte dafür rund 140 Lehrkräfte aus Grundschulen und etwa 120 Lehrkräfte aus Gymnasien im Münsterland abgeordnet.

Gericht: Abordnungen sind rechtswidrig

Eine Grundschullehrerin, die an eine Gelsenkirchener Grundschule wechseln sollte, hatte gegen die Abordnung geklagt, ebenso wie ein Gymnasiallehrer. Das Verwaltungsgericht Münster hat den zwei Lehrkräften am Mittwoch Recht gegeben. Die entsprechenden Verfügungen seien nicht frei von Ermessensfehlern, heißt es in der Begründung des Gerichts.

Die Bezirksregierung hätte die Auswahl nicht den Schulen überlassen dürfen. Das verstößt klar gegen das Beamtengesetz, so das Gericht. Zehn Eilverfahren stehen noch aus, da wird das Urteil vermutlich ähnlich ausfallen.

Unmut bei Lehrkräften

Die Kriterien, für die Auswahl der Lehrkräfte, waren von Schule zu Schule unterschiedlich. Vorgaben von der Regierung gab es keine. Teilweise haben die Schulen gelost, wer abgezogen wird. Andere haben entschieden, Lehrer, die gerade aus dem Erziehungsurlaub oder aus sonstigen Pausen kommen, an andere Schulen zu schicken.

Bei vielen der betroffenen Lehrkräfte hatte die Entscheidung der Bezirksregierung für Unsicherheit und Fragen gesorgt. Plötzlich an einer anderen Schule arbeiten müssen, das sei viel Aufwand und hätte für viele einen längeren Arbeitsweg bedeutet.

Schlappe für Bezirksregierung

"Die Entscheidungen des Gerichts sind die erwartet heftige Schlappe für die Bezirksregierung", sagt der zuständige Rechtsanwalt Julius Altmiks. Er habe die Bezirksregierung schon früher im Verfahren darauf hingewiesen, dass das Verfahren rechtswidrig sei. "Die Bezirksregierung verfolgte ihr Verfahren allerdings unverändert weiter. Selbst vom Hinweis des Gerichts ließ sich die Bezirksregierung nicht überzeugen," so Altmiks.

Die Bezirksregierung Münster sagt, dass die betroffenen Abordnungen zum Schulstart aufgehoben und im kommenden Schuljahr auch nicht neu aufgegriffen werden. Alle anderen der insgesamt 256 Abordnungen sollen zu Beginn des nächsten Schuljahres wie geplant durchgeführt werden. Das Gericht habe Abordnungen nicht grundsätzlich infrage gestellt, sie sei also in Zukunft weiterhin möglich.

Soweit das Verwaltungsgericht Ermessensfehler erkannt hat und uns konkrete Hinweise zum Vorgehen in den angegriffenen Einzelfällen gegeben hat, werden wir diese bei zukünftigen Abordnungen berücksichtigen. Andreas Bothe, Regierungspräsident Münster

Bezirksregierung will sich mit Schulen beraten

Jetzt will die Bezirksregierung den Schulen, die von dem Urteil betroffen sind, eng beratend zur Seite stehen. Sie will so Lösungen finden, wie die Unterrichtsversorgung an diesen Schulen gleichwohl sichergestellt werden kann.

Unsere Quellen:

  • Bezirksregierung Münster
  • Verwaltungsgericht Münster
  • Rechtsanwalt Julius Altmiks

Gericht in Münster stoppt Lehrerabordnung WDR Studios NRW 07.08.2024 00:41 Min. Verfügbar bis 07.08.2026 WDR Online