"Horror-Haus" von Höxter: Sicherungsverwahrung für Täter? Aktuelle Stunde 30.08.2023 34:00 Min. UT Verfügbar bis 30.08.2025 WDR Von Oliver Köhler

"Foltermorde" von Höxter-Bosseborn: Erneut Gerichtsprozess

Stand: 30.08.2023, 14:39 Uhr

Wilfried W. ist ein rechtskräftig verurteilter Mörder. Zusammen mit seiner Ex-Ehefrau hat er zwei Frauen im sogenannten "Horrorhaus" getötet. Wilfried W. kam zunächst in die Psychiatrie - doch er könnte bald freikommen.

Von Oliver Köhler

Der Fall sorgte zwischen 2016 und 2018 für bundesweites Aufsehen: Wilfried und Angelika W. gingen als das "Folterpaar" von Höxter-Bosseborn in die Kriminalgeschichte ein. Das Landgericht Paderborn sprach beide unter anderem wegen Mordes durch Unterlassen schuldig.

Wilfried W. erhielt elf Jahre Haft, Angelika W. 13 Jahre. Während sie ihre Strafe im normalen Gefängnis absitzt, kam er in eine psychiatrische Klinik - eine Gutachterin attestierte ihm verminderte Schuldfähigkeit.

"Foltermorde" von Höxter-Bosseborn: Erneut Gerichtsprozess 00:43 Min. Verfügbar bis 30.08.2028

Doch die Annahmen, die zu der Einweisung führten, haben sich als möglicherweise fehlerhaft herausgestellt. Jedenfalls ist der 53-Jährige aktuell ebenfalls im normalen Strafvollzug, statt im sogenannten Maßregelvollzug.

Nachträgliche Sicherungsverwahrung beantragt

Wilfried W. könnte also nach Verbüßen seiner Haftzeit auf freien Fuß kommen. Das will die Staatsanwaltschaft Paderborn verhindern. Sie sieht die Gefahr von Wiederholungstaten.

Deshalb beantrage sie die nachträgliche Unterbringung von Wilfried W. in der Sicherungsverwahrung. Das Landgericht Paderborn entscheidet darüber seit dem 30. August. Bis Ende September sind vier weitere Verhandlungstage angesetzt.

Gefahr für Frauen?

Wilfried W. kam tatsächlich zunächst in die geschlossene Psychiatrie. Es stellte sich allerdings heraus, dass beispielsweise seine angenommene Intelligenzminderung gar nicht so stark ist. Fazit: Wilfried W. gehört nicht in den Maßregelvollzug.

Nach Informationen des WDR sollen jetzt drei neue Gutachten nahezu übereinstimmend zu folgendem Ergebnis kommen: Wilfried W. ist Frauen gegenüber dominant, manipulativ, gewaltbereit und sadistisch veranlagt.

Risiko einer Wiederholungstat

Eine schwere Vorstrafe könnte ihm jetzt wieder zum Verhängnis werden. Schon 1994, also Jahre vor den sogenannten "Foltermorden" von Höxter-Bosseborn, hat Wilfried W. eine Frau schwer körperlich misshandelt und ihr sexualisierte Gewalt angetan. Das Amtsgericht Paderborn verurteilte ihn dafür zu zwei Jahren und neun Monaten Haft. Die Gefahr, dass sich so etwas in Zukunft wiederholen könnte, ist also nicht aus der Luft gegriffen. 

Nie wieder frei?

Für den Verteidiger von Wilfried W. wird es nicht einfach, das Gegenteil zu belegen. Rechtsanwalt Carsten Ernst aus Bielefeld hat den Angeklagten schon im ersten Prozess vertreten. "Ich halte nach wie vor an dem Einweisungsgutachten fest", sagt Ernst im Gespräch mit dem WDR. Für ihn gebe es keinen Grund, daran zu zweifeln.

Sein Mandant habe die Taten im sogenannten "Horrorhaus" nur im Zusammenspiel mit Angelika W. begehen können. Alleine wäre er nicht in der Lage dazu gewesen.

Die Staatsanwaltschaft bewertet das anders. Mit ihrem Antrag auf eine nachträgliche Sicherungsverwahrung will sie verhindern, dass Wilfried W. auf freien Fuß kommen könnte. Dagegen wird sie das bei Angelika W. nicht verhindern können. Ihre Haftzeit endet spätestens 2029.

Am ersten Prozesstag wurden laut einem Gerichtssprecher unter anderem Auszüge aus dem Urteil von 2018 verlesen. Für die weiteren Prozesstage sind Sachverständige und Zeugen geladen. Die Verteidiger möchten dabei auch die Ex-Frau von Wilfried W. im Zeugenstand sehen. Nur durch ihre Bewertungen könne sich das Gericht ein Bild der gesamten Persönlichkeitsstruktur ihres Mandanten machen, so ihre Begründung. Ob das Gericht diese Einschätzung teilt, blieb am ersten Prozesstag offen.