Bosseborn-Mörder soll in Haft Beziehung zu Pflegerin gehabt haben

Stand: 01.09.2023, 17:03 Uhr

Der wegen Mordes an zwei Frauen verurteilte Wilfried W. soll die Liebesbeziehung während seiner Haft eingegangen sein. Das geht offenbar aus einem aktuellen Gutachten hervor.

Bei der Frau handelt es sich nach WDR-Informationen um eine ehemalige leitende Pflegerin einer forensischen Klinik in Münster. Dort war der wegen der "Horrormorde von Höxter-Bosseborn" Verurteilte Wilfried W. untergebracht. Die Klinik hat sich inzwischen von der Frau getrennt. Sie soll jetzt als Leitende Pflegerin im Uniklinikum Münster arbeiten.

Die Uniklinik selbst teilte heute mit, von der Vorgeschichte nichts zu wissen.

"Foltermorde" von Höxter-Bosseborn: Erneut Gerichtsprozess 00:50 Min. Verfügbar bis 01.09.2025

Beziehung wichtig für aktuellen Prozess

Diese mögliche Beziehung dürfte Bedeutung in dem aktuell laufenden Prozess um das so genannte Horrorhaus von Höxter erlangen. Darin geht es um die Frage, ob der Mann rückfallgefährdet ist und nach seiner Haftstrafe in die Sicherungsverwahrung kommt.

"Horror-Haus" von Höxter: Sicherungsverwahrung für Täter? Aktuelle Stunde 30.08.2023 34:00 Min. UT Verfügbar bis 30.08.2025 WDR Von Oliver Köhler

Beziehung soll von Pflegerin ausgegangen sein

Sein Verteidiger, Carsten Ernst, beteuerte im Gespräch mit dem WDR: Die Beziehung sei nicht von seinem Mandanten ausgegangen. Dies werde ihm aber negativ ausgelegt. Man könne ihm nicht vorwerfen, dass jemand Gefühle für ihn gezeigt habe.

Staatsanwaltschaft fordert Sicherungsverwahrung

Für die Staatsanwaltschaft Paderborn ist die Beziehung ein Indiz für die Gefährlichkeit des 53-jährigen Mannes. Deshalb möchte die Anklage den Mann auch nach der Haft unterbringen. Zwei mit Gutachten beauftragte Psychiater stufen den Verurteilten als rückfallgefährdet ein.

Das Haus in Höxter-Bosseborn, in dem Frauen zu Tode gequält wurden, ist abgerissen worden. | Bildquelle: WDR / Christine Etrich

Vor fünf Jahren war Wilfried W. wegen Mordes an zwei Frauen im so genannten Horrorhaus von Höxter verurteilt worden. Das Landgericht Paderborn muss jetzt über die nachträgliche Unterbringung von Wilfried W. in der Sicherungsverwahrung entscheiden. Bis Ende September sind mehrere Verhandlungstage angesetzt.