Die Stadt will die Parkgebühren künftig danach ausrichten, wie hoch ihr tatsächlicher Aufwand für das innerstädtische Parken ist, dazu gehören unter anderem Bau-, Unterhaltungs- und Verwaltungskosten. In die Neuberechnung des Anwohnerparkens sollen auch die Fahrzeuggrößen einfließen.
Die münstersche Stadtverwaltung spricht von einem "Baustein der Mobilitätswende". Über die nun vorgeschlagenen Tarife wird der Stadtrat voraussichtlich am 15. Februar entscheiden.
Anhebung in zwei Schritten
In einem ersten Schritt soll ab dem 1. Juli 2023 das Bewohnerparken auf mindestens 130 Euro angehoben werden, für große Autos werden maximal 190 Euro fällig. Ein Jahr später kostet der Parkausweis dann 260 Euro bei einer maximalen Autolänge von 4,20 Metern. Für Autos mittlerer Länge werden 320 Euro fällig (bis 4,70 Meter). Für die noch größeren Pkw müssen deren Halter 380 Euro zahlen.
Ausnahmen für Bedürftige
Für bedürftige Menschen in der Stadt soll es aber Ausnahmen geben, sofern sie den sogenannten Münster-Pass haben. Er soll es Menschen mit geringem Einkommen ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Bestehende Bewohnerparkausweise werden nicht angetastet, sie werden erst dann teurer, wenn sie verlängert werden müssen.
In Nordrhein-Westfalen können die Kommunen seit Februar 2022 die Gebühren für Bewohnerparkausweise selbst festlegen. Davor hatte das Bundesrecht die Höhe der Gebühren festgelegt und auf 30,70 Euro pro Jahr begrenzt.
Über dieses Thema haben wir am 13.01.2022 in den Radio-Regionalnachrichten (WDR 2) berichtet.