Der Täter von Malte C. darf abgeschoben werden Lokalzeit Münsterland 08.12.2023 Verfügbar bis 08.12.2025 WDR Von Heike Zafar

Fall Malte C: Verurteilter Straftäter aus Münster dürfte abgeschoben werden

Stand: 08.12.2023, 16:03 Uhr

Der verurteilte Straftäter Nuradi A. darf nach Russland abgeschoben werden. Er hatte beim Christopher Street Day in Münster den Transmann Malte C. so schwer verletzt, dass er starb.

Das Verwaltungsgericht Münster hat am Freitag einen Eilantrag von Nuradi A. gegen seine Abschiebung abgelehnt. Er war im Frühjahr zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilt worden.

Nuradi A. hatte den Transmann Malte C. im Rahmen des Christoper Street Days in Münster auf offener Straße niedergeschlagen und dabei so schwer verletzt, dass er wenig später an einem Schädelhirntrauma starb.

Kein Abschiebeverbot mehr wegen Lage im Heimatland

Der verurteilte junge Mann war vor neun Jahren aus Tschetschenien nach Deutschland gekommen. Er hat die russische Staatsbürgerschaft. Wegen der humanitären Lage in seinem Heimatland galt für ihn vor der Tat ein Abschiebeverbot. Das habe sich durch die Verurteilung geändert.

Der Antragsteller sei bereits seit dem 13. Mai 2023 vollziehbar ausreisepflichtig, heißt es in der Begründung des Verwaltungsgerichts Münster.

Tatsächliche Abschiebung unwahrscheinlich

Gegen die Entscheidung kann Nuradi A. allerdings erneut Beschwerde einlegen. Ob er in Russland in Haft käme oder ein freier Mann wäre, ist laut Verwaltungsgericht unklar. Vermutlich wäre er auf freiem Fuß. Deshalb ist es möglich, dass auch die Staatsanwaltschaft Münster eine Abschiebung ablehnt.

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Über dieses Thema berichten wir auch in der Lokalzeit Münsterland im Fernsehen am 08.12.2023 und im Hörfunk auf WDR 2.

Unsere Quellen:

  • Verwaltungsgericht Münster
  • WDR Studio Münster