Rund sieben Monate nach der tödlichen Attacke sprach das Landgericht den Heranwachsenden am Mittwoch wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig und ordnete eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für suchtkranke Straftäter an.
Das Gericht folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft, die sich am Dienstag für eine Jugendstrafe von fünf Jahren und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ausgesprochen hatte. Die Verteidigung hatte sich für eine "angemessene Jugendstrafe" ausgesprochen, allerdings ohne diese mit einem genauen Strafmaß näher zu definieren.
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