"Wir reden eher von Monaten als von Wochen", realistisch sei ein Beginn in der zweiten Jahreshälfte, sagte die Sprecherin des Dortmunder Landgerichts, Nesrin Öcal.
Grund ist demnach ein recht voller Terminplan der Schwurgerichtskammer, die sich mit dem Fall befassen würde, sollte die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen werden.
Vorrang für Angeklagte in U-Haft
Die Kammer verhandelt laut Öcal in nächster Zeit über viele Haftsachen - also über Fälle, in denen Angeklagte in Untersuchungshaft sitzen. Diese würden vorrangig behandelt. Von den fünf Beamten, die im Zusammenhang mit dem für den Jugendlichen tödlichen Einsatz angeklagt wurden, ist aber keiner in U-Haft.
Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Februar Anklage erhoben. Dem Schützen wird Totschlag vorgeworfen. Drei Polizisten wurden wegen gefährlicher Körperverletzung, der Dienstgruppenleiter wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung angeklagt.
Landgerichtssprecherin Öcal sagte, die Entscheidung, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen werde und es zu einem Prozess komme, sei noch nicht getroffen.
Jugendlicher mit Maschinenpistole erschossen
Der jugendliche Flüchtling aus dem Senegal soll am 8. August gedroht haben, sich mit einem Messer umzubringen. Polizisten setzten Taser und Pfefferspray ein, schließlich erschoss ein Polizist den 16-Jährigen mit einer Maschinenpistole. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft war bereits der Einsatz von Taser und Pfefferspray unverhältnismäßig.