Der Angeklagte Ahmet Ü. hatte eine beeindruckende akademische Karriere hingelegt, allerdings laut Staatsanwaltschaft Duisburg nur auf dem Papier. Wegen gewerbsmäßigen Betruges in 28 Fällen, Urkundenfälschung und Titelmissbrauchs muss sich der 47-Jährige seit Juli vor dem Amtsgericht Duisburg verantworten. Am Freitag soll das Urteil fallen.
Fälschungen mit einfachsten Mitteln erstellt
Ahmet Ü. hatte zum Prozessauftakt eingeräumt, dass er anfangs die Lehramtsurkunde seiner Frau genommen, seinen Vornamen darauf geklebt und eine Kopie gemacht hatte. Er habe sich dazu entschieden, weil er in seinem Lehramtsstudium aus Zeitmangel nie zum Staatsexamen angetreten sei.
Auf ähnlich Weise habe er sich später eine Promotionsurkunde selber gemacht und sei so zum Doktortitel gekommen, erzählte er dem Gericht. Eine Behörde habe die falschen Kopien beglaubigt. Damit wollte er habilitieren, also "Professor" werden. Im Schriftverkehr soll er sich jedoch schon vorher mit dem Titel geschmückt haben.
"Ich war als Lehrer und Experte gut und gefragt"
Der Angeklagte schilderte dem Gericht detailliert seinen kometenhaften Aufstieg als angeblicher Akademiker: Er war zunächst verbeamteter Lehrer, dozierte dann als Religionssoziologe an den Unis Bielefeld, Münster, Duisburg-Essen und der Polizeihochschule. In hochkarätig besetzten Podiumsrunden diskutierte er unter anderen mit ehemaligen Bundespräsidenten.
Er beriet auch die NRW-Landesregierungen unter Hannelore Kraft und Armin Laschet in Islam-, Integrations- und Migrationsfragen. Seine akademischen Fähigkeiten seien nie bezweifelt worden, betonte der Mann. Er bereue aber, Titel gefälscht zu haben.
Schwindel flog auf
Recherchen der Zeitung "Welt" brachten 2021 die mutmaßliche Hochstapelei ans Licht. Der Angeklagte verlor sämtliche Posten und muss im Falle einer Verurteilung allein aus seiner Zeit als Lehrer mehr als 900.000 Euro zu Unrecht erhaltene Bezüge zurückzahlen.
Da Ahmet Ü. in einem besonders schweren Fall angeklagt ist, wäre eine Gefängnisstrafe bis zu zehn Jahren möglich. Geständnis und Reue dürften sich aber strafmildernd auswirken.
Unsere Quellen:
- Amtsgericht Duisburg
Über dieses Thema berichtet der WDR am 26.07.2024 auch im WDR Fernsehen in der Lokalzeit aus Duisburg.