Schon am Dienstag hatte die Staatsanwaltschaft Dortmund einen Haftbefehl gegen den 19-Jährigen beantragt, weil der mutmaßliche Unfall-Fahrer seine beiden Mitfahrer bedrängt haben soll, nicht gegen ihn auszusagen. Diesen Antrag auf Haftbefehl aber lehnte das Amtsgericht Dortmund ab. Die Ruhr Nachrichten hatten als erste darüber berichtet.
Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein und ergänzten den Antrag auf Fluchtgefahr. Es lagen bereits Zeugenaussagen vor, dass der 19-Jährige vorhatte, in die Türkei zu fliegen. Laut Staatsanwaltschaft führte aber auch diese Beschwerde nicht zum Erfolg. Daraufhin schaltete die Staatsanwaltschaft das Landgericht ein. Bisher ist nicht klar, wie das Landgericht in dem Fall entschieden hat.
Staatsanwaltschaft geht von Flucht aus
Ob der 19-Jährige eine geplante Reise angetreten ist oder ob er verschleiern möchte, dass er am Steuer des Unfallswagens saß, kann die Staatsanwaltschaft noch nicht mit Gewissheit sagen. "Wir gehen aber davon aus, dass seine Beteiligung an dem Unfall der Grund für seine Ausreise ist", so Staatsanwalt Henner Kruse.
Der junge Fahrer war am Samstag vor einer Woche mit hoher Geschwindigkeit über eine rote Ampel gefahren und hatte dabei den 11-Jährigen und seine Schwester angefahren. Am Donnerstag starb der Junge an seinen Kopf-Verletzungen.
Unsere Quellen:
- Staatsanwaltschaft Dortmund
- Ruhr Nachrichten
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