Prozess wegen Bombendrohung in Kölner Kita: Täter kommt nicht in Unterbringung 

Stand: 22.03.2023, 13:45 Uhr

Dieses Meldung hatte viele aufgeschreckt: Ein Mann droht in Köln in einer Kindertagesstätte mit dem Zünden einer Bombe. Im November 2021 war der psychisch kranke Mann in eine Kita eingedrungen. In seinem Rucksack und einer Tasche hatte er elektronische Geräte mit Kabel dabei. Spezialkräfte der Polizei konnten ihn schliesslich festnehmen. 

Von Markus Schmitz

"Ich gehe davon aus, dass Sie nichts mehr machen." Mit diesen Worten beendete der vorsitzende Richter seine Urteilsbegründung. Der beschuldigte 54-Jährige beantwortete diese Aussage mit einem zweimaligen Klopfen auf die Tischplatte.  

Das Gericht hat im Prozess festgestellt, dass der Mann bei der Tat schuldunfähig war. Unter anderem wegen starken Drogenkonsums in der Vergangenheit leidet der Mann unter Wahnvorstellungen. Konkret hatte er über Jahre das Gefühl, dass ihm Mitglieder der Hells Angels Gewalt antun wollen. Mit diesem Anliegen ist er auch zu Polizei oder zu Rechtsanwälten gegangen, wurde aber nicht angehört. Deshalb beschloss er, eine Tat zu begehen, die Aufsehen erregen sollte. 

"Wollte verhaftet werden"

Am Nachmittag des 18.11.2021 drängelte sich der Mann hinter einigen Eltern während der Abholzeit in die Kindertagesstätte in Riehl. Eine Erzieherin dachte, dass es sich um einen verwirrten Obdachlosen handele, so der Richter. Der Mann stellte Forderungen und drohte dann damit, eine Bombe zu zünden.

Alle Personen konnte das Gebäude verlassen. Ein Spezialeinsatzkommando der Polizei konnte den Mann schließlich ohne Gegenwehr festnehmen. Später stellte sich heraus, dass er unter anderem einen Stabmixer und einen Radiowecker dabei hatte. In der Urteilsbegründung sagte der Richter, dass der Mann verhaftet werden wollte, weil ihm niemand zuhörte.  

Keine Unterbringung: Staatsanwaltschaft denkt über Rechtsmittel nach

Der Beschuldigte hatte über Jahre verschiedene Drogen genommen, darunter auch Heroin. Nach der Tat wurde er in verschiedenen Etappen und Einrichtungen behandelt. Schnell führte er dann auch wieder, wegen ausreichender Medikation, so das Gericht, ein eigenständiges Leben in einer gemieteten Wohnung.

Die Hürde für eine "dauerhafte Unterbringung" sei hoch, so der vorsitzende Richter. Insgesamt hätte die Verhandlung auch mit den Aussagen eines Gutachters ergeben, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass der Mann weitere Taten begehe. Deshalb wies das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft für eine dauerhaft Unterbringung ab. Ob es dabei nun bleiben soll, und die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptiert, ist noch offen.