Regenwasser läuft vom Gartenhausdach in die Kanalisation – ein Wahnsinn in Zeiten von Dürre und Wasserknappheit. Das meinen jedenfalls Solinger Gartenbesitzer.
Peter Hakenberg hat vor 30 Jahren eine Zisterne gebaut. Er lebt in einer kleinen bergischen Hofschaft in Solingen. Die Stadt hatte ihn damals dazu aufgefordert, die unterirdische Versickerungsanlage zu bauen. Seitdem fängt der Tank das Regenwasser von seinen Dachflächen auf. Und schützt ihn vor einer Überschwemmung. Auch bei den großen Überschwemmungen 2018 und 2021 sei die Zisterne nie übergelaufen, sagt Hakenberg.
Zisterne soll an die Kanalisation
Doch jetzt kam plötzlich eine Anordnung der Stadt, die Zisterne an den Abwasserkanal anzuschließen - rund 70 Meter weit bergab über sein Grundstück Richtung Bach. Peter Hakenberg ist sauer: 30.000 D-Mark hatte er damals in die Anlage investiert, für ein System, das bestens funktioniert. Auch jetzt, nach wochenlangen Regenfällen gibt es in der Zisterne noch Platz für tausende Liter Regenwasser.
Fragwürdig in Zeiten des Klimawandels
Peter Hakenberg hält den Zwang zum Kanalanschluss für absurd. Denn unterhalb von seinem Grund verläuft ein Bach – direkt daneben der öffentliche Kanal. "Der ist überbelastet und bei starkem Regen laufen die Fäkalien in den Bach", erklärt er. In Zeiten von Klimawandel, Starkregen und Trockenheit müsse Regenwasser auf den Grundstücken versickern können, auch um ein weiteres Absinken des Grundwassers zu verhindern.
Anschlussverpflichtung für Regenwasser
Versickern oder ab in den Kanal? Die Technischen Betriebe Solingen berufen sich auf das Landeswassergesetz. "Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Landes sehen einen Kanalanschluss vor, um einfach die Kanalisation als Gemeinschaftsprojekt zu finanzieren", erklärt Stefan Lederer von den Technischen Betrieben Solingen. Zudem müsse geprüft werden, ob im Fall eines Überlaufs Gefahr drohe, das heißt ob Nachbargrundstücke überschwemmt werden könnten. Dabei gebe es aber auch gesetzliche Ermessensspielräume.
Anwohner wehren sich
Die Beschwerden häufen sich inzwischen. Familie Mehlich hat sich zur Wehr gesetzt. Monatelang lag sie mit der Stadt Solingen im Clinch. 2.000 Euro Strafe sollte sie zahlen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten den Regenwasserablauf ihres Gartenhäuschens an den 40 Meter entfernten Kanal anschlössen. Die Mehlichs reichten Klage beim Verwaltungsgericht ein – prompt machte die Stadt einen Rückzieher.
Stadt lenkt ein
Andere Betroffene können nun auch hoffen. Denn die Stadt will ihre Entwässerungssatzung anpassen. Man habe alles auf den Prüfstand gestellt. Die Zielsetzung sei, innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen mehr Versickerung zu ermöglichen. Dafür müsse auch die Entwässerungssatzung der Stadt geändert werden.