Damals war eine 24-Jährige getötet worden. Jahrelang laufen die Ermittlungen ins Leere. Anfang dieses Jahres gab es einen entscheidenden Hinweis. Zum Prozessauftakt erklären die Verteidiger des Angeklagten, dass ihr Mandant mit der Tat nichts zu tun habe.
Hinter einem Aktenordner verdeckt der Angeklagte sein Gesicht, als er den Verhandlungssaal betritt. Kurz darauf zittert der 56-jährige Mann für alle sichtbar am gesamten Körper. Sein Verteidiger spricht später, ohne konkret zu werden, von einer schweren Krankheit.
Tochter des Opfers tritt als Nebenklägerin auf
Als die Fotografen und Kameraleute den Prozesssaal bereits verlassen haben, setzt sich eine Frau dem Angeklagten gegenüber. Es ist die Tochter der getöteten Frau, die damals zur Tatzeit etwa zwei Jahre als gewesen ist.
Ihre Nebenklagevertreterin sagte vor Beginn des Prozesses, dass der Tag heute ein sehr wichtiger sei. Nach so vielen Jahren möchte die Tochter nun endlich wissen, wer ihre Mutter getötet hat und warum das alles passiert ist.
Verteidiger: "Angeklagte hat mit der Tat nichts zu tun..."
Schon direkt zu Beginn des Verfahrens wird deutlich, dass es ein zäher Prozess werden könnte. Ein Verteidiger erklärt, dass sein Mandant keine Verantwortung für den Tod der jungen Frau habe. Der Zeuge, der am Anfang dieses Jahres einen Hinweis gab, der zu dem jetzt Angeklagten führte, sei nicht überzeugend. Auch eine gefundene DNA Spur sei aufgrund der Gesamtlage kein stichhaltiger Beweis.
Klar ist, dass sich die Frau und der jetzt Angeklagte in der Nacht auf Karnevalssamstag 1988 in einer Disko in der Kölner Innenstadt begegnet sind. Anschließend verließ die Frau die Disko, um in eine andere zu gehen. Der Angeklagte soll ihr gefolgt sein und sie getötet haben, um an ihr Geld zu kommen.
Bekannter gab Hinweis zum Tatverdächtigen
Jahrzehntelang tat sich nichts in diesem Fall, bis sich die Kölner Polizei gemeinsam mit dem Landeskriminalamt NRW etliche sogenannte Cold Cases vornahm: Gewaltdelikte, die lange zurück liegen. In diesem Zusammenhang sagte ein Ermittler der Kölner Polizei, dass sich kein Mörder sicher fühlen solle.
In dem aktuellen Fall um die getötete Petra Nohl gab es etliche Berichterstattungen. Nach einer Ausstrahlung in der ZDF-Fahndungssendung "Aktenzeichen XY" im vergangenen Dezember meldete sich jemand, der damals - vor 35 Jahren - auffällige Beobachtungen gemacht hatte. Daraufhin stand ein Bekannter des Mannes im Fokus der Ermittler. Die Polizei hatte DNA-Spuren von der Leiche mit der DNA des Verdächtigen abgeglichen und einen Treffer erzielt.
Urteil wird im Oktober erwartet
In diesem Prozess ist eine Verurteilung nur dann möglich, wenn dem Angeklagten Mord nachgewiesen werden kann. Mord verjährt nicht, Totschlag zum Beispiel aber schon.