Der Angeklagte soll Kinder als Babysitter, Betreuer in einer Kita und einer Elterninitiative sexuell missbraucht haben. Den Fall nennen Beobachter "Köln-Zollstock", denn dort hat der Mann bis zu seiner Festnahme im vergangenen Sommer gewohnt. Seine Opfer sollen laut Staatsanwaltschaft im Alter zwischen einem bis sechs Jahre gewesen sein.
Angeklagter kündigt Erklärung an
Er reizt die Geduld der Justizwachtmeister bis zum Äußersten. Mehrere Minuten nestelt der Angeklagte noch an seinem Anzug, ehe er in den Gerichtssaal geht. Geduld werden wohl nicht nur die Wachtmeister aufbringen müssen sondern auch alle Prozessbeteiligten.
Schon sein erster Auftritt vor Gericht wirkt verstörend auf die zahlreichen Menschen im Saal. Die Hände mit Handschuhen geschützt hält er sich einen Aktenordner vor den Kopf als er den Saal endlich betritt. Den Kopf verbirgt er sowieso schon aufwändig mit Haarnetz und Basecap. Erst als Kameraleute und Fotografen den Saal verlassen müssen, zeigt er sein jungenhaftes Gesicht. Heute folgt er der Verhandlung schweigend. Für den kommenden Mittwoch hat sein Anwalt eine Erklärung angekündigt.
Gewalt und Vielzahl der Fälle verstören
Der Anklageverlesung folgt der 33-jährige Arztsohn später aufmerksam und nickt zwischendurch gar fast zustimmend. Vier Reihen nehmen allein die Vertreter der Nebenklage mit ihren Mandantinnen und Mandanten in Anspruch. Es sei ein in jeder Hinsicht ungewöhnliches Verfahren, sagt die erfahrene Opferanwältin Monika Müller-Laschet. Wegen der Vielzahl der Fälle, wegen der überaus jungen Opfer, wegen der Gewaltanwendung.
Müller-Laschet sagt, von dem Angeklagten gehe eine Gefahr für die Allgemeinheit aus. Die Mandanten von Monika Müller-Laschet sind nicht im Saal. Es sei für sie nicht zumutbar dem Angeklagten gegenüber zu sitzen.
Sicherungsverwahrung steht im Raum
Laut Anklageschrift bot sich der Mann über Internetportale als Babysitter an, um an seine Opfer zu gelangen. Zudem arbeitete er auch in Kindertagesstätten. Es geht in der Anklage um 37 Fälle sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Alter von einem Jahr bis sechs Jahren. Neben einer 15-jährigen Höchststrafe steht auch eine mögliche Sicherungsverwahrung im Raum, sagt Gerichtssprecher Jan Orth.
Gutachten angefordert
Ein psychiatrischer Gutachter werde dazu ausführlich Stellung nehmen, kündigt Orth an. Dass es überhaupt zu den Ermittlungen kam, ist den Eltern eines Kindes zu verdanken. Sie hatten Verdacht geschöpft, weil der mutmaßliche Täter sich auffällig verhielt. So kam der Fall mit Hilfe einer Kölner Beratungsstelle zur Anzeige. Der Prozess ist zunächst bis August terminiert, könnte sich aber auch bis weit in den Herbst ziehen.
Über das Thema berichtet der WDR in der Lokalzeit Köln am 17.04.2023 in Hörfunk und Fernsehen