17 Jahre nach dem Mord an der Flugbegleiterin Claudia K. aus Velbert ist ihr Mörder zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Damit kam das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft nach. Für die Anklage ist erwiesen, dass der 58-Jährige aus Heimtücke und Habgier gehandelt hat. Er selbst hatte die Tat bestritten. Seine Verteidiger hatten Freispruch beantragt. Es ist wahrscheinlich, dass sie gegen das Urteil Berufung einlegen.
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der 58-Jährige die Flugbegleiterin 2007 im Auftrag von deren Ehemann umgebracht zu hat.
Ein kurzer Satz war im Prozess immer wieder zu hören: "Daran kann ich mich nicht erinnern." Die Schwurgerichtskammer am Wuppertaler Landgericht zeigte viel Verständnis für Freunde, Verwandte und Familie der Getöteten. Mehr als anderthalb Jahrzehnte nach dem Mord erhellende Gespräche noch parat zu haben, das war nicht immer möglich.
Der Ehemann und mutmaßliche Auftraggeber ist bereits tot
Eines aber gelang vielen Zeugen: Eine Einschätzung von Hartmut K. abzugeben, dem Ehemann der Ermordeten. "Er wirkte oft narzisstisch, sehr dominant, egozentrisch. Alles musste laufen, wie er wollte", sagte unter anderem der Bruder der Getöteten.
Nach einer kaputten Ehe lebte das Paar damals nicht mehr zusammen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der heute verurteilte Mörder im Auftrag des Ehemannes gehandelt hat. Der kann sich nicht mehr verantworten, denn einige Tage nach der Tat im Jahr 2007 hatte er sich das Leben genommen.
Sohn der Eheleute K. vor Gericht ruhig und gefasst
Tiefen Eindruck bei den Prozessbeteiligten und Beobachtern hinterließ der 31-jährige Sohn von Claudia und Hartmut K. Er ist Nebenkläger im Prozess und sagte dort ebenfalls aus. Dabei war er gefasst und ruhig. Auch als die schwer zu ertragenden Fotos der Leiche seiner Mutter am Tatort in Augenschein genommen wurden, zeigte er keine sichtbare Regung. Das Angebot der Richter, den Raum zu verlassen, hatte er zuvor abgelehnt.
Sohn fand Mutter in Blutlache
Der Unternehmensberater hatte, damals 14 Jahre alt, seine tote Mutter in der heimischen Wohnung in einer Blutlache liegend gefunden. Dann kurz danach der Verlust des Vaters. Er habe immer das Gefühl gehabt "damit klarzukommen", sagte er im Prozess. Psychiatrische oder ärztliche Hilfe habe er nicht in Anspruch genommen. Er wohnt wieder im Tathaus.
DNA-Spuren führten zum Angeklagten
Der Angeklagte war erst im vergangenen Jahr nach erneuter Auswertung von DNA-Spuren verhaftet worden. Als die mit modernen Methoden erneut untersucht wurden, kamen die Ermittler auf die Spur des Angeklagten. Der bestritt die Tat, aber nicht, Claudia K. berührt zu haben. Das allerdings nur, um zu sehen, ob sie noch lebe. Er habe einen anderen Mann zur Wohnung gefahren und nachgesehen, was los ist, als dieser nicht zurückkam. Über diesen wisse er aber weiter nichts.
Unsere Quellen:
- WDR-Reporter vor Ort
- Landgericht Wuppertal
- Staatsanwaltschaft