Der Angeklagte bestreitet, etwas mit dem Tod der Seniorin zu tun zu haben. Sein Verteidiger hält die Beweise gegen seinen Mandanten nicht für sehr überzeugend.
Die Seniorin war Mitte Februar tot in ihrer Erdgeschosswohnung gefunden worden. Ermittler glauben, dass sie erstickt wurde. Der Verdacht fiel auf einen Nachbarn – der Angeklagte lebte im selben Mehrfamilienhaus.
Angeklagter soll Geldsorgen gehabt haben
Ihn sollen kurz vor der Tat Geldsorgen geplagt haben. Er soll dringend eine Summe von 1.000 Euro gebraucht und vergeblich versucht haben, sich das Geld bei Freunden oder Bekannten zu leihen.
Die Staatsanwaltschaft hält zwei Szenarien für möglich: Entweder soll der 33-Jährige die Seniorin direkt an ihrer Wohnungstüre überwältigt und getötet haben. Oder aber erst, als die Frau ihn überrascht habe, nachdem er unbemerkt in ihre Wohnung eingedrungen war.
Zigaretten mit Girokarte des Opfers bezahlt
300 Euro Bargeld, mehrere Goldringe, eine Halskette sowie die Girokarte der Frau soll der Mann erbeutet haben. Mit der Bankkarte soll der Angeklagte nach der Tat in Sankt Augustin an einem Automaten Zigaretten gekaut haben.
„Das beweist aber ja nicht, dass mein Mandant seine Nachbarin, zu der er ein sehr freundschaftliches Verhältnis pflegte, getötet hat“, sagt Strafverteidiger Martin Kretschmer gegenüber dem WDR. Auch die Tatsache, dass DNA seines Mandanten an der Kleidung des Ofers gefunden wurde, spreche nicht zwingend für den 33-Jährigen als Täter.
Angeklagtem droht lebenslange Haftstrafe
Mord in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge oder in Tateinheit mit räuberischem Diebstahl mit Todesfolge. Dem 33-jährigen Angeklagten droht eine lebenslange Haftstrafe. Anfang Dezember wollen die Richter ein Urteil sprechen.
Unsere Quellen:
- Staatsanwaltschaft Bonn
- Landgericht Bonn
Über dieses Thema berichtet der WDR am 18.11.2024 auch im Fernsehen in der WDR Lokalzeit aus Bonn um 19:30 Uhr und im Radio auf WDR 2.