Der Mann hatte auf seinem Facebook-Account das Vorgehen der Grünen mit dem Vorgehen im Nationalsozialismus verglichen. "Das war eine reine Diffamierung. Der Post ist eine Äußerung, die zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufruft", sagte der Vorsitzende Richter während des Prozesses.
Der Angeklagte hatte am 27. Juni 2023 gegen 5:18 Uhr zwei einsehbare Posts auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht: Einen bekannten Sticker, der einen grünen Reichsadler mit Sonnenblume im Eichenkranz zeigt – darüber steht: "Der Nazi von heute ist nicht braun, sondern grün."
Angeklagter kann sich nicht erinnern
Des Weiteren war auf der Seite des Angeklagten zu lesen: "Grünes Reich sein Holocaust ist der Mord am eigenen Volk." In seiner Aussage erklärte Sascha H. nun, er könne sich an die Posts nicht mehr erinnern. Schon häufiger sei sein Account gehackt worden. Außerdem – so der arbeitslose Angeklagte weiter – leide er unter chronischen Schmerzen, nehme regelmäßig starke Schmerz- und Betäubungsmittel ein. "Wenn ich das gemacht habe, dann tut es mir schrecklich leid", betonte er. Er habe sich nicht über den Völkermord lustig machen wollen. Mit den Posts habe er den Völkermord der Nationalsozialisten verharmlost, heißt es in der Anklage.
Gutachter bestätigt eingeschränkte Schuldfähigkeit
Ein Gutachter schilderte Sascha H. als einen Menschen, der unter einer Aufmerksamkeits- und Persönlichkeitsstörung leide. Der Angeklagte lebe bei seiner Mutter, habe keine Berufsausbildung und könne derzeit wegen seiner Rückenerkrankungen nicht arbeiten. "Es kann sein, dass er sich nicht erinnern kann, diesen Post gepostet zu haben", betonte der Gutachter. Der Angeklagte selbst entschuldigte sich mehrmals während der Verhandlung. "Mir tut alles schrecklich leid und es wird auch nicht mehr passieren", erklärte er.
Richter folgt der Staatsanwaltschaft
In ihrem Plädoyer fordert die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 20 Euro. Bei Sascha H. – so der Staatsanwalt – könne man keine dauerhafte Gesinnung feststellen. Außerdem sei der Angeklagte nicht vorbestraft und habe im Prozess ehrliche Reue gezeigt. Punkte, die für den Angeklagten sprechen. Die Verteidigung forderte dagegen einen Freispruch. Letztendlich folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Unsere Quellen:
- Amtsgericht Erkelenz
Über das Thema berichtet die Lokalzeit aus Aachen am 15.08.2024 auch im Radio auf WDR 2.