Tödlicher Balkonabsturz in Mönchengladbach: Hausverwalter freigesprochen

Stand: 26.11.2024, 15:39 Uhr

Nachdem in Mönchengladbach ein Balkongitter abgebrochen ist und ein Mann starb, wurde der Hausverwalter freigesprochen.

Von Martin Höke

Dem Angeklagten war nicht nachzuweisen, dass er von dem schlechten Zustand des Balkongeländers wusste, so der Richter vom Amtsgericht Rheydt. Dieses Wissen hatte der 68-jährige Angeklagte am Prozessbeginn bestritten.

Im April 2022 war im Mönchengladbacher Stadtteil Odenkirchen im dritten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses das Brüstungsgitter eines Balkons auf 20 Metern Länge abgebrochen. Vier Hausbewohner waren daraufhin zehn Meter in die Tiefe gestürzt. Eine Frau und zwei Männer wurden schwer verletzt, ein 31-jähriger Hausbewohner erlag noch am Unfallort seinen Verletzungen.

Geländer aus Verankerung gebrochen

Zeugen hatten bei der Polizei ausgesagt, dass es auf dem Balkon zum Streit zwischen zwei Männern und der Frau gekommen sei. Ein dritter Mann sei hinzugekommen, um den Streit zu schlichten. Im folgenden Gerangel sei dann das Brüstungsgitter aus der Verankerung gebrochen.

Die Anklage hatte dem Verwalter fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen, weil er von dem kaputten Geländer gewusst, aber pflichtwidrig nichts unternommen habe. Das 1970 gebaute Mehrfamilienhaus in Mönchengladbach war sanierungsbedürftig. Für die Instandhaltung des Gebäudes war gemäß Verwaltervertrag der Angeklagte zuständig.

Regelmäßige Kontrollen

Auf Nachfrage des Richters hatte der angeklagte Verwalter betont, er habe das Gebäude regelmäßig begangen. Zuletzt drei Monate vor dem Unglück "und dabei auch das Geländer kontrolliert und keine Roststellen gefunden."

Das habe dem Angeklagten nicht widerlegt werden können, erklärte der Richter heute. Und er verwies darauf, dass das  schadhafte Geländer auch in den Protokollen der Eigentümergemeinschaft nicht auftauchte.

Bewohner hatten auf Mängel hingewiesen

Die bei dem Unglück Verletzten und andere Hausbewohner hatten  nach eigener Aussage vor dem Unglück die Eigentümer der Wohnungen mehrfach auf die gravierenden Mängel hingewiesen. Die bei dem Sturz damals schwer verletzte Frau hatte gesagt, "das Geländer hat immer gewackelt. Das Haus fällt auseinander." Den Hausverwalter hatten sie offenbar nie direkt angesprochen.

Handlauf des Geländers war angesägt

Der Verteidiger des Verwalters hatte im Prozess darauf hingewiesen, dass der Handlauf des gebrochenen Geländers vor dem Unglück von Unbekannten durchgesägt und dann von einem Hausbewohner geschweißt worden sei. "Ja aber nur laienhaft", erklärte der Hausbewohner. Die lockeren Füße der Verankerung habe er mit Fliesenkleber stabilisiert. Er war auch am Unglückstag als Augenzeuge dabei.

Seiner Schilderung nach war das Geländer an dem Abend abgebrochen, nachdem einer der Streitenden die anderen drei mit ausgebreiteten Armen dagegen gedrückt hatte.

Nachdem heute noch weitere Bewohner des Hauses sowie ein Vermieter als Zeugen gehört worden waren, hatte auch die Staatsanwältin Freispruch für den angeklagten Hausverwalter beantragt.

Unsere Quelle:

  • Gerichtssprecher Amtsgericht Rheydt
  • Reporter im Gericht (zum Prozessauftakt)

Über dieses Thema berichtet der WDR am 26.11.2024 auch in der WDR Lokalzeit aus Düsseldorf um 19:30 Uhr.

Tödlicher Balkonabsturz in Mönchengladbach: Hausverwalter freigesprochen WDR Studios NRW 26.11.2024 00:49 Min. Verfügbar bis 26.11.2026 WDR Online