Am 10. Dezember beginnt der Prozess gegen ihn und zwei Mitangeklagte - es dürfte ein mediales Großereignis werden. Hauptangeklagter ist ein 50 Jahre alter Wülfrather. Er soll in der Schweiz in Diensten der Familie Schumacher gestanden haben und mit der Digitalisierung privater Fotos betraut gewesen sein.
Laut Anklage waren dabei auch sensible Aufnahmen von Michael Schumacher, kurz nach seinem schweren Ski-Unfall 2013. Die soll er an sich genommen haben, um die Schumachers erpressen zu lassen. Es sei um 15 Millionen Euro gegangen. Vater und Sohn aus Wuppertal sollen das übernommen haben.
Begrenzte Haftstrafe?
Der Vorwurf gegen alle drei lautet: Versuchte Erpressung. Ganz offenbar geht die anklagende Wuppertaler Staatsanwaltschaft von einer Strafe von maximal vier Jahren aus. Denn das ist die Obergrenze, wenn das Verfahren, wie vorgesehen, am Amtsgericht verhandelt wird.
"Das ist immer eine Abwägungssache", sagt Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert, "die hohe Erpressungssumme hätte juristisch auch den Gang zum Landgericht möglich gemacht". Dort kann das Verfahren aber immer noch landen. Und zwar dann, wenn die Richterin im Prozess feststellen sollte, dass doch eine höhere Haftstrafe im Raum stehen könnte.
Nicht mehr hinter Gittern
Seit Ende Oktober sitzt der Wülfrather nicht mehr in Untersuchungshaft, gegen Zahlung einer Kaution. Begründung nach WDR-Informationen: Keine Fluchtgefahr. Auch dass er nicht vorbestraft ist, spricht wohl für den Mann.
Anders beim älteren der beiden Wuppertaler Angeklagten. Der soll mehrfach vorbestraft sein und unter Bewährung gestanden haben, weswegen er im Gefängnis den Prozess erwartet. Sein Sohn ist schon länger auf freiem Fuß. Bei ihm wird nur eine geringe Tatbeteiligung gesehen.
Weltweites Interesse
Bei der Staatsanwaltschaft haben sich im Vorfeld des Prozesses unter anderem schon Medien aus Japan und den Niederlanden gemeldet. Nur ein weiterer Indikator dafür, dass das Medien-Interesse am 10. Dezember enorm sein dürfte. Die "Yellow Press", Fernsehsender, große Zeitungen, alle werden nach Wuppertal schauen.
Für die weiteren Prozesstage stellen sich darüber hinaus wichtige Fragen: Muss die Richterin die sensiblen Privatfotos der Familie Schumacher in Augenschein nehmen - öffentlich? Muss jemand aus der Familie des ehemaligen Formel-1-Weltmeisters in Wuppertal aussagen?
Beides wäre für die Schumachers eine Qual. Denn seit dem schweren Ski-Unfall des Ausnahmesportlers ist sie um nichts so sehr bemüht wie um Privatsphäre. Ihn von der Außenwelt komplett abzuschirmen, ist seit Jahren das Wichtigste für dessen engste Verwandte.
Quellen:
- Staatsanwaltschaft Wuppertal
- DPA
- Amtsgericht Wuppertal
Über das Thema berichtete der WDR am 05.11.2024 auch im Fernsehen in der Lokalzeit Bergisches Land und im Radio auf WDR2.