Laut Staatsanwaltschaft soll der Mann in den Jahren 2017 bis 2022 über eine Beratungsplattform im Internet Kontakte zu Eltern aufgebaut haben, die Betreuung für ihre Kinder suchten.
Das war dem Mann allerdings verboten. Nach Angaben des Kölner Landgerichts war er nämlich bereits wegen "seines pädosexuellen Interesses vorbestraft."
Angeklagter war einschlägig vorbestraft
Wegen der Vorstrafen durfte er nicht als Sozialarbeiter, Sozialpädagoge, Pfleger oder Betreuer von Kindern und Jugendlichen tätig zu sein.
Die Kölner Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass er trotz des Verbots in mindestens 84 Fällen Eltern angeboten hat, ihre Kinder gegen Bezahlung zu betreuen.
Mit zwei Kindern soll er dann pornografische Aufnahmen produziert haben.
Polizei verhindert sexuelle Gewalt an Kindern
In einem Internet-Chat soll er sich mit anderen zu gemeinsamen sexuellen Gewalttaten an Kindern verabredet haben. Die Polizei kam dem Mann aber zuvor und verhinderte die Tat.
Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fanden Polizisten mindestens 372 Bilddateien mit pornografischen Aufnahmen von Kindern.
Das Kölner Landgericht hat für den Prozess neun Verhandlungstage vorgesehen.
Hinweis: In diesem Beitrag waren zwischenzeitlich auch Informationen zu einem anderen Fall von Vorwürfen sexualisierter Gewalt gegen Kinder enthalten. Diese sind nun in folgendem Artikel zu finden: