DNA-Analyse gegen Hundehaufen vor dem Aus?

Stand: 26.07.2023, 15:51 Uhr

Die Stadt Weilerswist möchte per DNA-Analyse gegen herumliegende Hundehaufen vorgehen. Als Vorbild dient eine französische Stadt. Doch der Datenschutz könnte zum Verhängnis werden.

Die Idee spricht den Haufen-Hassern aus dem Herzen: Jeder Hundehalter muss einen genetischen Ausweis seines Vierbeiners anfertigen lassen. Wenn ein Kothaufen auf der Straße herumliegt, führt eine DNA-Probe direkt zum Tier - und damit auch zum Halter, der den Haufen nicht entsorgt hat und dafür belangt werden kann.

Doch was in der französischen Stadt Béziers seit Mitte Juli Pflicht ist, dürfte sich in Weilerswist schwerer durchsetzen lassen. Das Problem: der Datenschutz.

DNA-Datenbank ist aufwändig und teuer

"Für die Entnahme und Speicherung der DNA-Proben auf Vorrat gibt es derzeit keine spezielle Rechtsgrundlage", sagte der Sprecher der NRW-Datenschutzbeauftragten in Düsseldorf am Mittwoch.

Eine Datenbank zu erstellen, würde aufwändig und vermutlich teuer werden. "Sowohl die Entnahme des Speichels beim Hund als auch die Sicherung und Analyse des 'Beweismaterials' müssten jedes Mal gerichtsfest erfolgen", so der Sprecher weiter. Ob dieser Aufwand gerechtfertigt ist, müsse der Gesetzgeber entscheiden.

Hundehaufen liegen zu lassen, ist eine Ordnungswidrigkeit

Schon im August 2022 war Weilerswists Bürgermeisterin Anne Horst mit ihrem Vorschlag an die Öffentlichkeit gegangen, um damit gegen das Haufen-Problem in ihrer Stadt vorzugehen.

Bürgermeisterin Anne Holst und das Rathaus von Weilerswist | Bildquelle: WDR/Ulla Anne Giesen; Norbert Hiller

Denn wer den Kot liegenlässt, schafft nicht nur ein stinkendes Umfeld, sondern begeht auch eine Ordnungswidrigkeit. Weil das DNA-Analysesystem vermutlich teuer für alle Halter werden würde - auch die, die die Haufen ihrer Vierbeiner entsorgen - hatte Horst vorgeschlagen, durch eine Kompensation bei der Hundesteuer für Entlastung zu sorgen.

Bislang keine DNA-Dateien für Hunde in Deutschland

Die parteilose Bürgermeisterin hatte damals den Städte- und Gemeindebund NRW dazu gefragt. Nach dessen Auffassung wäre eine Änderung des Landeshundegesetzes wünschenswert, dass bei der Anmeldung des Hundes dessen DNA abgegeben werden müsste. Bei der gültigen Rechtslage könnten viele Fragen nur mit einer Einzelfallüberprüfung durch die Gerichte geklärt werden.

Bislang gibt es in Deutschland keine Kommune, die eine DNA-Datei von Hunden führt, um auf diese Weise die Halter zu ermitteln. Im Herbst wollen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in NRW aber darüber beraten - in der nächsten Sitzung ihres Rechtsausschusses.