Bonn: Haftstrafe für Erzieherin wegen Missbrauchs

Stand: 03.07.2024, 08:50 Uhr

In Bonn ist eine Erzieherin zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die heute 33-Jährige hatte eine sexuelle Beziehung zu einem Heimkind.

Die Erzieherin hatte den damals 14-jährigen Jungen in einer Wohngruppe der Bonner Jugendhilfe betreut. Der Junge soll bei einem Spaziergang die Initiative ergriffen und die Frau geküsst haben. Die heute 33-Jährige habe sich nicht gewehrt und sich auf eine sexuelle Beziehung mit ihm eingelassen, so das Gericht. Das war in den Jahren 2020 und 2021.

Die Erzieherin hat im Prozess in Bonn ein Teilgeständnis abgelegt. Sie bestritt, dass der Junge beim ersten einvernehmlichen Sex erst 13 Jahre alt war.

Eifersucht bringt Fall ans Licht

Der Fall flog auf, nachdem die Erzieherin eine weitere Liaison mit einem 18-jährigen Ex-Heimkind entwickelte und der eifersüchtige 14-Jährige mit der Geschichte zur Heimleitung ging. Die glaubte ihm zuerst nicht. Erst eine Lehrerin, an die sich der Junge schließlich wandte, meldete den Fall dem Jugendamt. 

Haftstrafe für Erzieherin wegen Missbrauchs WDR Studios NRW 03.07.2024 00:42 Min. Verfügbar bis 03.07.2026 WDR Online

Gericht: Heimkind braucht besonderen Schutz

Das Landgericht in Bonn entschied auf sexuellen Missbrauch eines Schutzbefohlenen in 19 Fällen und verurteilte die Frau zu zweieinhalb Jahren Haft. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten eine Bewährungsstrafe gefordert. Das lehnten die Richter ab: Ein Heimkind, das häufig schwer traumatisiert sei, brauche einen besonderen Schutz, erklärte der Kammervorsitzende.

Unsere Quellen:

  • WDR Reporter
  • dpa