Wegen Mordes an Ehefrau aus Geldsorgen - Rentner zu lebenslanger Haft verurteilt

Stand: 06.12.2023, 11:44 Uhr

Vor einem halben Jahr war in Viersen eine 73-jährige Frau im Schlaf gewürgt und mit einem Hammer erschlagen worden. Als Täter wurde der 75-jährige Ehemann jetzt wegen Mordes verurteilt - zu einer lebenslangen Haftstrafe.

Von Martin Höke

An der Schuld des Angeklagten gab es keine Zweifel. Der Rentner hatte gestanden, Ende Mai seine schlafende Ehefrau gewürgt und mit einem Hammer erschlagen zu haben. Zum Auftakt hatte der 75-Jährige gesagt, dass er sich zwar nicht mehr an die Tat erinnern könne, aber "als ich auf dem Bett saß und wieder zu Verstand kam, war mir klar, das muss ich gewesen sein." Sein Verteidiger erklärte, "der Anklagevorwurf ist zutreffend."

Angeklagter: Wollte meiner Frau ein Alter in Armut ersparen

Der Rentner hatte sich nach eigener Schilderung wegen des in Portugal lebenden 47-jährigen Sohnes - zum großen Teil ohne Wissen seiner Gattin - existenzbedrohend verschuldet und "keinen anderen Ausweg mehr gesehen, um seiner Frau ein Alter in Armut zu ersparen", sagte der Verteidiger.

Knapp 2.000 Euro hatte der 75-Jährige dem chronisch kranken und beruflich erfolglosen Sohn monatlich an dessen Wohnort in Portugal überwiesen. Das waren zwei Drittel der Rente des Angeklagten.

Nach der Tat alles geordnet und die Retter gerufen

In der Nacht zum 31. Mai hatte der Rentner nach der Tat alle notwendigen Unterlagen zur Wohnung, dem Auto und sogar den Impfausweis der Katze sorgfältig geordnet auf dem Küchentisch zusammengelegt. Dann hatte er die Feuerwehr gerufen. Aus Sicht von Staatsanwältin Carola Guddat war das ein "beeindruckendes und geordnetes Nachtatverhalten".

Täter voll schuldfähig

Das Gericht war in seinem Urteil der Einschätzung einer Gutachterin gefolgt. Sie hatte den Angeklagten als voll schuldfähig eingestuft. Sie habe keinerlei Hinweis auf eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung oder eine Affekttat nach einem heftigen Streit entdecken können, erklärte sie.

Dem Gericht blieb deshalb keine andere Möglichkeit, als die bei Mord obligatorische lebenslange Haftstrafe zu verhängen. Die Verteidigung hatte argumentiert, dass der Rentner in der Nacht zum 31.Mai in seiner Verzweiflung einfach nicht mehr weiter gewusst habe und deshalb zum Tatzeitpunkt nur vermindert schuldfähig gewesen sei. Dem folgte das Gericht nicht.

Letzte Worte unter Tränen

In seinem letzten Wort hatte der Rentner mit gesenktem Kopf und tränenerstickter Stimme gesagt: "Ich bedauere, dass es passiert ist, und würde mir wünschen, die Zeit zurückdrehen zu können.“ Immer wieder hatte er im Prozess betont, wie sehr er seine Frau geliebt habe und dass er sich die Tat nicht erklären könne.

Der Sohn taucht im Prozess nicht auf

Der 47-jährige Sohn, um den sich der angeklagte Vater immer so gesorgt hatte, tauchte im Prozess nicht auf. Weder als Zuschauer noch als geladener Zeuge. Das Gericht habe den Mann weder telefonisch noch per Mail erreichen können, so der vorsitzende Richter.

Dafür, dass der Sohn das Konto des inhaftierten Rentners nicht weiter von Portugal aus plündern kann, hat das Gericht gesorgt. Auf Anregung des vorsitzenden Richters hatte der 75-Jährige seine Bank angewiesen, die EC-Karte einzuziehen.

Unsere Quellen: Recherche WDR Reporter des Studios Düsseldorf

Über dieses Thema berichtet der WDR am 6.12.2023 auch im Fernsehen in der Lokalzeit aus Düsseldorf und in den Hörfunknachrichten auf WDR 2.

Wegen Mord an Ehefrau aus Geldsorgen - Rentner zu lebenslanger Haft verurteilt 00:39 Min. Verfügbar bis 06.12.2025