Die drei Frauen und zwei Männer - drei Deutsche, eine Deutsch-Marokkanerin und ein Kosovare - werden laut Anklage verdächtigt, eine ausländische terroristische Vereinigung unterstützt zu haben. Zudem sollen sie gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen haben, teilte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag in Karlsruhe mit.
Sie wirft den Betroffenen vor, von 2020 bis 2022 im Auftrag zweier IS-Mitglieder aus Syrien Geld gesammelt zu haben. Spendenaufrufe seien über den Online-Dienst Telegram erfolgt. Die Einnahmen sollten dazu dienen, in den Lagern Al-Hol und Roj inhaftierte IS-Angehörige freizukaufen oder ihnen einen Lebensstil nach IS-Vorgaben innerhalb der Lager zu finanzieren.
Razzia Ende Mai
Bei der Festnahme hatte Deutschlands oberste Anklagebehörde darüber hinaus mitgeteilt: "Teilweise wurde den Inhaftierten mit den Geldern die Flucht oder Schleusung aus den Lagern ermöglicht." In das Netzwerk eingebunden waren demnach Finanzmittler, die Geld sammelten und Konten oder digitale Spendenkassen zur Verfügung stellten.
Die Bundesanwaltschaft hatte Ende Mai die fünf mutmaßlichen IS-Unterstützer in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bremen festnehmen lassen, sie sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Düsseldorf muss nun entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird und es zu einem Prozess kommt.
Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa
- Oberlandesgericht Düsseldorf