Abwahlverfahren gegen Bürgermeister in Alfter ist unzulässig 00:53 Min. Verfügbar bis 22.03.2029

Abwahlverfahren gegen Bürgermeister in Alfter ist unzulässig

Stand: 22.03.2024, 12:21 Uhr

Der Rat der Gemeinde Alfter bei Bonn hat das Abwahlbegehren gegen Bürgermeister Rolf Schumacher als unzulässig abgelehnt. Grundlage für die Entscheidung ist ein Gutachten.

Von Josef Kaiser

Eine Bürgerinitiative hatte zuvor Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt, mit dem Ziel, den Bürgermeister abzuwählen. Dies wiederum sollte ein Protest gegen die Erhöhung der Grundsteuer in Alfter sein.

Schon während der Sondersitzung des Rates vor vier Wochen hatte die Verwaltung argumentiert, dass hunderte Unterschriften ungültig seien und somit die erforderliche Anzahl der Stimmen für ein Abwahlbegehren nicht erreicht wurde. Allerdings hatte die Mehrheit der Fraktionen Zweifel, ob die Einschätzung der Verwaltung einer möglichen Klage standhalten würde. Auf Beschluss des Rates hatte die Gemeinde deshalb ein externes Gutachten in Auftrag gegeben.

Gutachten: Verwaltung hat richtig entschieden

Dieses Gutachten liegt inzwischen vor. Der renommierte Verwaltungsrechtler Janbernd Oebbecke, früherer Jura-Professor an der Uni Münster, kommt darin zu dem Schluss, dass die Verwaltung für ihre Empfehlung "so gute Gründe" genannt habe, dass eine andere Auffassung gar nicht vertretbar sei.

654 Unterschriften waren ungültig

Die Verwaltung hatte unter anderem argumentiert, dass auf den Unterschriftenlisten der Eindruck erweckt wurde, mit dem Abwahlbegehren noch Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer nehmen zu können.

Da die Grundsteuerhebesätze aber nicht vom Bürgermeister alleine, sondern vom Rat beschlossen werden, sah die Verwaltung in der Formulierung eine "Vortäuschung falscher Tatsachen". 654 Unterschriften seien deshalb ungültig.

Bürgerinitiative prüft Klage

Der Bürgerinitiative "Alfter gegen Grundsteuererhöhung" bleibt jetzt nur noch der Klageweg. Es ist keineswegs sicher, dass ein Gericht die Ansicht des Gutachters bestätigt. Das liege daran, dass es bislang schlicht keine Rechtsprechung zu einem solchen Abwahlbegehren gebe, räumt auch Verwaltungsrechtler Janbernd Oebbecke ein.

Ein Urteil wäre deutschlandweit Premiere

Ein Urteil dazu wäre deutschlandweit eine Premiere. Ob es dazu kommt, ist allerdings fraglich. "So ein Verfahren kostet Zeit und Geld", sagte der Sprecher der Bürgerinitiative, Thomas Hildenbrand,t in einer ersten Stellungnahme. Über das weitere Vorgehen will die Bürgerinitiative jetzt mit ihrem Anwalt beraten.

Schneller ginge es sicher, wenn wir das Bürgerbegehren einfach wiederholen Thomas Hildenbrandt, Bürgerinitiative "Alfter gegen Grundsteuererhöhung"

Dabei müsse man auch berücksichtigen, dass es bereits in anderthalb Jahren Kommunalwahlen gebe. "Vielleicht tritt der Bürgermeister ja gar nicht mehr an oder er wird abgewählt. Schneller ginge es sicher, wenn wir das Bürgerbegehren einfach wiederholen. Die Unterschriftenlisten haben wir noch."

Unsere Quellen:

  • WDR-Reporter vor Ort
  • Gemeindeverwaltung Alfter